J
Jann St
Wir müssen hier nicht in einen Streit ausbrechen, aber:
Ein Gebäude kann sich immer setzen und auch die aus Durchbiegung der Decke resultierenden Lasten auf das Mauerwerk können (sollten nicht aber können) zu einer Rissbildung führen. In diesem Fall wie oben beschrieben ist es ein Schwindriss kein Schwundriss. Ich wollte dem Fragenden nur all seine Möglichkeiten aufzeigen.
Diese Rissbildung ist durch falsche Verarbeitung oder falsche Nachbehandlung wie oben beschrieben zu früh Zugluft entstanden. Ja wie auch von mir beschrieben bringt dort eine sog. Gipsmarke nichts.
Natürlich sind diese Risse zu Bearbeiten.
Zu Dellen im Putz ist deine Aussage zwecks Schutz der Leistung ein wenig theoretisch. Der Putzer kann seine Leistung nicht vor der Unachtsamkeit der Handwerker schützen. Daher wird es der Maler am Ende zuziehen, diese Leistung ist i.d.R. Standardmäßig im Leistubgsumfang des Malers enthalten.
Also ist nichts von dem was oben steht Unfug.
Wenn weiterhin bestritten wird, ob sich das Gebäude setzt oder ob es Durchbiegung von Bauteilen gibt, würde ich gerne mal eine Statik sehen wo die max. Zul. Durchbiegung eines auf Biegung beanspruchten Bauteils im Zustand II bei 0, 0mm ist.
Gerne in sachlichem Ton weiter,
Bis dahin,
Freundlichste Grüße
Ein Gebäude kann sich immer setzen und auch die aus Durchbiegung der Decke resultierenden Lasten auf das Mauerwerk können (sollten nicht aber können) zu einer Rissbildung führen. In diesem Fall wie oben beschrieben ist es ein Schwindriss kein Schwundriss. Ich wollte dem Fragenden nur all seine Möglichkeiten aufzeigen.
Diese Rissbildung ist durch falsche Verarbeitung oder falsche Nachbehandlung wie oben beschrieben zu früh Zugluft entstanden. Ja wie auch von mir beschrieben bringt dort eine sog. Gipsmarke nichts.
Natürlich sind diese Risse zu Bearbeiten.
Zu Dellen im Putz ist deine Aussage zwecks Schutz der Leistung ein wenig theoretisch. Der Putzer kann seine Leistung nicht vor der Unachtsamkeit der Handwerker schützen. Daher wird es der Maler am Ende zuziehen, diese Leistung ist i.d.R. Standardmäßig im Leistubgsumfang des Malers enthalten.
Also ist nichts von dem was oben steht Unfug.
Wenn weiterhin bestritten wird, ob sich das Gebäude setzt oder ob es Durchbiegung von Bauteilen gibt, würde ich gerne mal eine Statik sehen wo die max. Zul. Durchbiegung eines auf Biegung beanspruchten Bauteils im Zustand II bei 0, 0mm ist.
Gerne in sachlichem Ton weiter,
Bis dahin,
Freundlichste Grüße