Räum- und Streupflicht an Gehwegen

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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H

haydee

Mit der Gemeinde gesprochen. Ich soll oben an der Mauer 2 Schaufelbreit räumen. Mehr ist nicht zumutbar.

Haftung ist nicht so einfach.
Grundstücksinhaber hat Räum- und Streupflicht. Der komme ich nach sieht man am Rest
Der Falschparker ist Verursacher und damit haftbar.

Blumenkübel, Stein und Co kommt nicht hin. Der steht keine zwei Tage und die Beschwerden wegen Schäden kommen

Also den Winterdienst anhauen vom Nachbar, das sein Schneelager wegkommt.

Straßenschild dürfen wir auch versetzten äh wird gemacht im Frühjahr wenn ich meinen Garten fertig geplant habe
 
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