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wanderjupp
Im Bodengutachten steht drin, dass eine Drainage nach DIN 4095 notwendig ist, wenn der Keller nicht als WW gebaut wird. Das Bodengutachten lag dem GU auch vorab vor. In der Auftragsbestätigung steht ebenfalls, dass das Bodengutachten in die Statik einbezogen wird.
Jetzt liegt uns aber auch ein Nachtragsangebot über 2500,-€ vor, damit wir unsere fachgerechte Drainage bekommen. Ich frage mich, ob ich dies nun zahlen muss, wenn der GU doch laut Bodengutachten wissen musste, dass die Drainage nach DIN gebaut werden muss.
Jetzt liegt uns aber auch ein Nachtragsangebot über 2500,-€ vor, damit wir unsere fachgerechte Drainage bekommen. Ich frage mich, ob ich dies nun zahlen muss, wenn der GU doch laut Bodengutachten wissen musste, dass die Drainage nach DIN gebaut werden muss.