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Lef47671
Hallo zusammen,
in meinem Heimatort steht ein Grundstück zum Verkauf, welches ich sehr attraktiv finde.
Das Grundstück ist unerschlossen und wird durch eine ca. drei Meter breite Böschung von einem öffentlichen Verkehrsweg (Hauptstraße) abgetrennt. Es ist kein anderer Zugang zum Grundstück als über die Böschung möglich.
Die Böschung gehört der Gemeinde, weshalb ich diese von der Gemeinde kaufen müsste um meine Zufahrt auf da Grundstück zu gewährleisten.
Nun stelle ich mir die Frage, ob man als Privatperson einen Anspruch darauf hat, dass die Gemeinde die Böschung an mich verkauft, damit ich mein (zukünftiges) Grundstück erschließen kann? Oder hat man sogar das Recht von der Gemeinde zu verlangen, dass das Baugrundstück von der Gemeinde erschlossen wird?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Gruß
in meinem Heimatort steht ein Grundstück zum Verkauf, welches ich sehr attraktiv finde.
Das Grundstück ist unerschlossen und wird durch eine ca. drei Meter breite Böschung von einem öffentlichen Verkehrsweg (Hauptstraße) abgetrennt. Es ist kein anderer Zugang zum Grundstück als über die Böschung möglich.
Die Böschung gehört der Gemeinde, weshalb ich diese von der Gemeinde kaufen müsste um meine Zufahrt auf da Grundstück zu gewährleisten.
Nun stelle ich mir die Frage, ob man als Privatperson einen Anspruch darauf hat, dass die Gemeinde die Böschung an mich verkauft, damit ich mein (zukünftiges) Grundstück erschließen kann? Oder hat man sogar das Recht von der Gemeinde zu verlangen, dass das Baugrundstück von der Gemeinde erschlossen wird?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Gruß