Die Kernfrage ist, ob es Dich einschränkt.
Gut, unter der Annahme, dass sich der Nachbar im Unrecht befindet und keinen Erwerb/Pachtvertrag mit der Gemeinde vereinbart hat, ist das natürlich nicht die feine englische Art, sich einfach ein Stück Gemeindegrund einzuverleiben - aber was passiert denn schon, wenn es auffällt? Entweder er baut seine Treppe zurück oder er muss das Flurstück eben kaufen.
Wenn er es kauft (kaufen kann), ändert das dann etwas an Deiner Zufahrtsmöglichkeit? Du hast immer noch 3,25m.
Wenn er zurückbauen muss, hast Du einen Meter Platz - und einen de-luxe-Nachbarn gewonnen. Nach Deiner Beschreibung ist das Verhältnis ja eh schon angespannt, daher würde ich da nur beim Bauamt nachhaken, wenn Dir die Konsequenzen klar sind. Wenn Du zum Bauamt gehst, wird sich die Situation entweder klären (weil Vereinbarung mit der Gemeinde existiert) oder vermutlich ein MA rauskommen und sich das vor Ort ansehen.
Was dann passiert, ist reine Spekulation, hängt auch vom Sachbearbeiter ab.
MfG
Dirk Grafe