Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wie bereits angenommen, scheint es doch ein schwieriges Thema zu sein und ist wahrscheinlich auch nicht ganz so einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Ich versuche mal bei Gelegenheit eine vereinfachte Skizze anzufertigen.
Wahrscheinlich kann dann wirklich nur ein Anwalt weiterhelfen, der den kompletten Sachverhalt einsehen kann.
Zum Thema Verkauf des Grundstückes - das ist auf jeden Fall noch ein sehr wichtiger Punkt, den ich vergessen habe zu erwähnen- das Grundstück ist aktuell frei geworden.
Wenn wir es nicht kaufen, dann kauft es jemand anderes - vielleicht auch mit noch ganz anderen Absichten - wie das Beispiel aus Zweibrücken zeigt.
Für mich stellt sich viel mehr die Frage, warum die Stadt nicht als Eigentümer für so eine Straße fungiert. Es sind aus meiner Sicht Streitigkeiten vorprogrammiert.
Im Grundbuch steht tatsächlich kaum etwas. Lediglich "Verkehrsfläche" und in Abteilung II "Grunddienstbarkeit (Wegerecht) aus den 1930er Jahren und dann die Auflistung der einzelnen Grundstücke, für die das Wegerecht gilt.
Es stimmt natürlich, dass man sich bei den Nachbarn keine Freunde macht, allerdings werden wir halt auch ab und an eingeparkt und haben dann keinen freien Weg zu unserer Einfahrt. Die restlichen Einfahrten werden nicht zugeparkt, weil dort nicht die Wendeschleife ist...
Zumindest hat man den Eindruck, dass den Nachbarn unsere Freundschaft auch nicht sonderlich am Herzen liegt....
Kann man das Grundstück auch abkaufen und an die Stadt veräußern mit einem Vorkaufsrecht bei Weiterverkauf? So würde man auf jeden Fall umgehen, dass ein Investor die Privatstraße aufkauft.
Wir würdet Ihr in so einer Situation handeln, wenn es klar ist, dass das Grundstück den Eigentümer wechselt?