T
Torben
Einige Fertighausanbieter erstellen eine Hausplanung als Vorleistung. D.h. man erhält ohne dass man einen Werkvertrag unterschrieben hat eine Hausplanung vom Architekten und Festpreisangebot, indem alle Ausstattungsdetails aufgelistet sind.
Angenommen man hat als Kunde eine derartige Vorleistung erhalten und möchte sich (z.B. als Grundlage für Preisverhandlungen) ein Vergleichsangebot einholen:
1. Darf man dann die Pläne und das Angebot dem zweiten Anbieter übermitteln?
2. Falls man mit dem zweiten Anbieter das vom ersten geplante bauen wollte, ist man dann rechtlich verpflichtet zuerst die Pläne abzukaufen?
3. Hat man ein Kaufsrecht an den Plänen? D.h. kann der erste Anbieter den Verkauf der Pläne einfach verweigern und so einfach ein Konkurrenzangebot als Argument bei der Preisverhandlung nichtig machen?
4. Wäre es in der Praxis im Prinzip einfach möglich, oben genannte Probleme zu umgehen, indem der zweite Anbieter die Pläne leicht abwandelt?
Falls ihr noch sonstige Tipps zu Vergleichsangeboten und Preisverhandlungen habt, wäre ich auch dankbar.
Angenommen man hat als Kunde eine derartige Vorleistung erhalten und möchte sich (z.B. als Grundlage für Preisverhandlungen) ein Vergleichsangebot einholen:
1. Darf man dann die Pläne und das Angebot dem zweiten Anbieter übermitteln?
2. Falls man mit dem zweiten Anbieter das vom ersten geplante bauen wollte, ist man dann rechtlich verpflichtet zuerst die Pläne abzukaufen?
3. Hat man ein Kaufsrecht an den Plänen? D.h. kann der erste Anbieter den Verkauf der Pläne einfach verweigern und so einfach ein Konkurrenzangebot als Argument bei der Preisverhandlung nichtig machen?
4. Wäre es in der Praxis im Prinzip einfach möglich, oben genannte Probleme zu umgehen, indem der zweite Anbieter die Pläne leicht abwandelt?
Falls ihr noch sonstige Tipps zu Vergleichsangeboten und Preisverhandlungen habt, wäre ich auch dankbar.