Rechtliches bei Planungsvorleistungen von Fertighausanbietern

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T

Torben

Einige Fertighausanbieter erstellen eine Hausplanung als Vorleistung. D.h. man erhält ohne dass man einen Werkvertrag unterschrieben hat eine Hausplanung vom Architekten und Festpreisangebot, indem alle Ausstattungsdetails aufgelistet sind.
Angenommen man hat als Kunde eine derartige Vorleistung erhalten und möchte sich (z.B. als Grundlage für Preisverhandlungen) ein Vergleichsangebot einholen:

1. Darf man dann die Pläne und das Angebot dem zweiten Anbieter übermitteln?
2. Falls man mit dem zweiten Anbieter das vom ersten geplante bauen wollte, ist man dann rechtlich verpflichtet zuerst die Pläne abzukaufen?
3. Hat man ein Kaufsrecht an den Plänen? D.h. kann der erste Anbieter den Verkauf der Pläne einfach verweigern und so einfach ein Konkurrenzangebot als Argument bei der Preisverhandlung nichtig machen?
4. Wäre es in der Praxis im Prinzip einfach möglich, oben genannte Probleme zu umgehen, indem der zweite Anbieter die Pläne leicht abwandelt?

Falls ihr noch sonstige Tipps zu Vergleichsangeboten und Preisverhandlungen habt, wäre ich auch dankbar.
 
Nordlys

Nordlys

Ja. So ist es. Das ist geistiges Eigentum des Planers. Du musst ihm das bezahlen, falls das ein anderer verwenden soll. Grenzfall: der Planer stellt Grundrisse ins Netz. Dann macht er sie de facto öffentlich verwendbar. Aber rechtlich auch unsicher.
Ich hatte als Beispiel von einem Bauunternehmen xy einen Bauplan gesehen, der war echt klasse. Mein GU machte mir zwei Vorschläge, die ich nicht so gut fand. Ich hab den anderen angerufen, gesagt, Ihr Plan gefällt mir, darf ich den Ihrem Kollegen geben, weil ich so bauen will? Oder muss ich dann mit Ihnen bauen? Er: Wo wollen Sie bauen? Ich: da und da. Er: Ist mir zu weit zu fahren. Lass den Kollegen das machen, meinen Plan kann er nehmen. Ich: Gratis? Er: Ja.
So waren wir auf der sicheren Seite.
 
P

Payday

die rechtlichen aspekte stehen in den "gratis unterlagen" sicherlich mit drin. bei einen öffentlichen Grundriss ist das wohl schwieriger zu beweisen. denn in irgendeiner art und weise wiederholen sich die standardgrundrisse immerwieder. ansonsten ändert man irgendwas kleines, schiebt ne Wand um 5cm und schon ist es ein neuer grundriss. außerdem wird kaum jemand wegen nen grundriss klagen, da die beweisführung lächerlich wird. außer natürlich jemand ist so blöd und nimmt die originalpläne mit namen usw...
 
T

Torben

@Payday In den Unterlagen habe ich nichts rechtliches gesehen. Vielleicht in den AGB's, da muss ich mal schauen.

Eigentlich wollte ich das Vergleichsangebot vor allem als Verhandlungsargument haben. D.h. damit das funktioniert sollte ich zuerst den Plan abkaufen und dann verhandeln?

Oder was denkt ihr ist das geschickteste Vorgehen?
 
Y

ypg

Geistiges Eigentum, welches urheberrechtlich geschützt ist, muss einen individuellen Charakter vorweisen.
Das ist bei diesen standardisierten Grundrissen, aber auch bei Individualanfertigungen, die nach Standard aussehen, _nicht_ der Fall..

Ob ein Projekt im Internet zu sehen ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Auch Fotografen, die von ihrem Lebenswerk leben müssen, haben ihr Urheberrecht an ihrem Foto nicht verwirkt, nur weil sie es öffentlich stellen!

Ein Datenklau aus dem Netz ist nicht immer straffrei, weil es ja griffig im Internet zur Verfügung steht.

Jede größere Firma, die ihre Entwürfe ins Netz stellt, weiß, dass diese ausgedruckt und weiter verwertet werden. Sie rechnen sogar damit.

Wenn allerdings ein Architekt einen individuellen Entwurf erstellt, eventuell maßgeschneidert auf ein spezielles Grundstück, eine Ausführungsplanung existiert und der Charakter des Hauses einzigartig ist (dabei kann es sich auch nur um ein spezielles Detail handeln), dann ist das ein Verstoß gegen das UrhG

Insofern sollte von einer individuellen Vorleistung oder einer "mehrfach kopierten" Leistung aus der Schublade unterschieden werden.
Aber auch ein Typenhaus eines größeren Häuslebauers oder der Entwurf aus der Schublade kann individuell einzigartig sein und den Charakter der Häuslefirma innetragen, welches keine andere Firma vorweist.

Insofern kann man eine Arbeit, die urheberrechtlich geschützt ist (oder nicht), nicht pauschalieren, ohne sie zu kennen.

Zu 3: Warum solltest Du ein Recht besitzen, ohne etwas bezahlt zu haben?

Zu 4: ja

Zu 2: siehe weiter oben. Was ich kostenlos bekomme, muss ich nicht kaufen. Allerdings @Payday sagte es schon: wenn dort die Urheberrechte angezeigt sind, dann sollten sie Eure Hände nicht verlassen (Weitergabe an Dritte bedeutet das, was draufsteht)

Zu 1: ein Häuslebauer hat seine eigene Bauleistungsbesvhreibung und kann Dir innerhalb von 10 Minuten ausrechnen, wie teuer ein 140qm Haus auf Bodenplatte mit 1meter KS, 38grad Satteldach, 4meter breiter Kapitänsgiebel, verklinkert mit Klinker xy und Kfw55 etc. wird.
Dafür braucht es nicht einen Entwurf auf Papier. Auch keinen vom Konkurrenten. Die rechnen Dir schließlich keine Einzel-Steine aus.
Der Rest ist Baukastensystem und individuelle Ausstattung bzw Bemusterung.

Alle weiteren Antworten sollten von Dir selbst moralisch geprüft werden.

Und: man kennt sich. Auch Konkurrenzfirmen sprechen untereinander - es sind schließlich Branchen-Kollegen. Insofern würde ich da auch etwas innehalten, was einfach aussieht ;)
 
P

Payday

wenn du preise vergleichen willst musst du "einfach" bei allen anfragen ein ähnliches haus anfragen. zb 140qm Einfamilienhaus mit 150cm kniestock mit den extras ... und den und den komponenten. am ende bleibt einen eh nur die komplette zerpflückung des Bauleistungsbeschreibung über. was erstmal günstiger klingt ist am ende vielleicht gar nicht günstiger. die unterschiede stecken in vielen details.
ein paar klassiker, die keiner erstmal erzählt aber am ende einige tausend unterschied macht:

- preis pro qm Fliesen
- umfang Elektro (steckdosen usw)
- preis pro einheit klinker
- welche dachpfannen sind inklusive? (die ganz einfachen ohne irgendeinen schutz sind nach 10jahren halt hässlich vermoost)

und natürlich auch ganz offensichtliche dinge wie inklusive extras wie Lüftungsanlage usw...

wir haben damals unsere angebote per excel aufgedrösselt (wirklich jeden einzelnen satz) und dann verglichen. schnell merkten wir, das die günstigen gar nicht günstiger sind sondern einfach weniger verkaufen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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