Y
ypg
"Rechtsberatung ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten"
Mir war doch so, dass sich da mal was geändert hat. Sei's drum: ich habe mal schnell gegoogelt, und das ist dabei heraus gekommen:
Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Gesetz regelt im Einzelnen, wie und durch wen die „selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen“ erfolgen darf. Als Rechtsdienstleistung gilt dabei „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“.
Rechtsdienstleistung ist nach dem Gesetz (§ 2) NICHT:
-die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
-die Tätigkeit von Schiedsrichtern, Schlichtungsstellen oder die Mediation,
-die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.
Quelle: Wikipedia (Ja, ich weiss ;))
Also: wenn man sich etwas allgemein hält, darf man schon "allgemeine Sachverhalte" erörtern. Ein Forum gehört ja zu den Medien...
Wenn jmd mehr Zeit für das Thema investieren möchte, dann mal los :)
Mir war doch so, dass sich da mal was geändert hat. Sei's drum: ich habe mal schnell gegoogelt, und das ist dabei heraus gekommen:
Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Gesetz regelt im Einzelnen, wie und durch wen die „selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen“ erfolgen darf. Als Rechtsdienstleistung gilt dabei „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“.
Rechtsdienstleistung ist nach dem Gesetz (§ 2) NICHT:
-die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
-die Tätigkeit von Schiedsrichtern, Schlichtungsstellen oder die Mediation,
-die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.
Quelle: Wikipedia (Ja, ich weiss ;))
Also: wenn man sich etwas allgemein hält, darf man schon "allgemeine Sachverhalte" erörtern. Ein Forum gehört ja zu den Medien...
Wenn jmd mehr Zeit für das Thema investieren möchte, dann mal los :)