Hallo Yvonne,
ganz so einfach ist es leider nicht ...
-die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.
Also: wenn man sich etwas allgemein hält, darf man schon "allgemeine Sachverhalte" erörtern. Ein Forum gehört ja zu den Medien...
Wenn jmd mehr Zeit für das Thema investieren möchte, dann mal los :)
Schelmin ;)
§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
ganz wichtig:
§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden,
wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.
§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit
unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind.
(2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:
1. |
Testamentsvollstreckung, |
2. |
Haus- und Wohnungsverwaltung, |
3. |
Fördermittelberatung.
Der ein oder andere könnte ja "vermuten" wollen, daß, wenn Einer Sachkunde besitzt .... aber auch hier:
|
§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde (1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:
1. |
Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1), |
2. |
Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung, |
3. |
Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden. |
Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Teilbereiche der in Satz 1 genannten Bereiche zu bestimmen.
(2) Die Registrierung erfolgt auf Antrag. Soweit nach Absatz 1 Satz 2 Teilbereiche bestimmt sind, kann der Antrag auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche beschränkt werden.
(3) Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Im Bereich der Inkassodienstleistungen soll die Auflage angeordnet werden, fremde Gelder unverzüglich an eine empfangsberechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein gesondertes Konto einzuzahlen. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. |
Quelle: dejure.org
Btw. - ist dieser Satz: "
die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien" so zu verstehen, daß es erlaubt ist, in einem Juristenforum oder einer Diskussionsrunde im TV - mit entsprechend geladener Fachkompetenz (Juristen) oder Gerichtsreporter - Entscheidungen der Gerichte bis hinauf zum BGH zu diskutieren. Wenn Du einmal eine solche Diskussion verfolgt hast, wird Dir sicher aufgefallen sein, daß auch dort nicht selten - im konkreten Fall - die Konsultation eines Rechtsanwaltes gemahnt wird.
Jede andere Interpretation dieses Satzes führt unweigerlich zur Abmahnung (wäre die günstigste Alternative) oder zu einem happigen Bußgeld.
Liebe Grüsse, Bauexperte