Regeldachneigung unterschreiten ? Regendichtes Unterdach

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Fantamoax

Fantamoax

Hallo Zusammen,
Wir stehen kurz vor der Unterschrift eines Vertrages mit einem Generalunternehmer.
Die Vorplanung gefällt uns soweit sehr gut. Wir planen ca. 145 m2 ohne Keller. Nach durchforsten des Forums und Gesprächen mit Architekten, Bausachverständigen im Vorfeld der Planung, ist eine Frage unbeantwortet geblieben(bzw. verschiedene Antworten sind gegeben worden).
Geplant ist ein asymmetrisches Satteldach eine Seite 30 Grad die Andere mit 18 Grad Dachneigung.

Nach Aussage des GU Stellen die 18 Grad kein Problem dar, weil zwar Regeldachneigung 22 Grad aber mit Unterspannbahn 16 Grad lt. Verlegeplan möglich sind. Bausparvertrag hingegen rät von dieser Planung eher weniger. Spannbahn wäre zu unsicher, wenn man es noch umplanen kann, dann lieber 22 Grad.

Eigentlich hat mich der Verlegeplan zunächst überzeugt, weil aber zuletzt wieder im Forum 22 Grad empfohlen wurden bin ich etwas verunsichert.


Viele Grüße aus Nordhessen
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bausparvertrag hingegen rät von dieser Planung eher weniger. Spannbahn wäre zu unsicher, wenn man es noch umplanen kann, dann lieber 22 Grad.
SV vom Bauherren-Schutzbund?

**Regeldachneigung (RDN) ist die unterste Dachneigungsgrenze, in Abhängigkeit vom Werkstoff, bei der sich in der Praxis eine Dachdeckung als regensicher erwiesen hat.

Die **Unterspannbahn (USB) ist eine spezielle Zusatzmaßnahme zur Regensicherheit unter Dachdeckungen. Sie ist somit Teil der Hüllfläche eines Gebäudes und dient der Außendichtung bzw. Winddichtung außen.

**ist bei Wissen-Wiki so schön erklärt, daß ich mich deren Definition bedient habe.

Sofern die Anforderungen einer Ausführung unterhalb der RDN seitens Deines GU beachtet werden, spricht nichts gegen ein geneigtes Dach mit unterschiedlichen Dachneigungen (DN). Ich bin sicher, Dein GU führt dies auch nicht zum ersten Mal aus; im Weiteren übernimmt er dafür die Gewährleistung, weshalb also sollte er Dir zuraten, wenn er Probleme erwartet?

PS: Ich schrieb von 22° in Bezug auf die zusätzlichen Kosten. Zwischen 22 und 10/12° muß die Dacheindeckung u.a. geklammert werden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Fantamoax

Fantamoax

Danke für die schnelle Antwort Bauexperte!

Richtig der Bausparvertrag ist vom Bauherren-Schutzbund

Aussage Bausparvertrag "Wissen Sie wie so eine Spannbahn nach 20 Jahren aussieht?..."


Das die Unterspannbahn ein Zusatzmaßnahme ist war mir klar. Den GU habe ich diesbezüglich direkt angesprochen und der teilte mir mit, dass er diese generell verwendet auch bei größeren Neigungen. Erfahrungen mit dieser Dachneigung hat der GU definitiv.
Du hast Recht er hat auch eine entsprechende Gewährleistungspflicht. Der Ziegelhersteller führt die niedrigere Gradzahl mit Unterspannbahn auch auf ( -6Grad) . Der GU hatte meine Bedenken auch schon zerstreut.


Leider habe ich Dich dann im Nachbarbeitrag falsch Verstanden ? Und Zack waren Sie wieder da... Wie jetzt doch lieber 22 Grad.

Wie gesagt Danke für die Hilfe, wir werden es mit 18 Grad umsetzen, zumal es uns optisch auch besser gefällt.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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