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Dutch
Hallo,
ich benötige dringend Unterstützung bei der Deutung einiger Regelungen laut Bebauungsplan.
Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.
Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45
Nun verstehe ich darunter, dass ich maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbauen darf.
Wie aber lässt sich die Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 erklären? Das würde ja bedeuten, dass ich ein Haus der Größe von mindestens 35 Prozent der Grundfläche bauen muss, da nur Vollgeschosse gerechnet werden und auf diesem Grundstück laut Bebauungsplan nur 1geschossig gebaut werden darf.
Dann würde sich doch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl widersprechen?
Zur besseren Veranschaulichung habe ich ein Foto angefügt. Vielen Dank für die Hilfe / Erfahrungen und einen schönen Abend!
Gruß
ich benötige dringend Unterstützung bei der Deutung einiger Regelungen laut Bebauungsplan.
Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.
Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45
Nun verstehe ich darunter, dass ich maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbauen darf.
Wie aber lässt sich die Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 erklären? Das würde ja bedeuten, dass ich ein Haus der Größe von mindestens 35 Prozent der Grundfläche bauen muss, da nur Vollgeschosse gerechnet werden und auf diesem Grundstück laut Bebauungsplan nur 1geschossig gebaut werden darf.
Dann würde sich doch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl widersprechen?
Zur besseren Veranschaulichung habe ich ein Foto angefügt. Vielen Dank für die Hilfe / Erfahrungen und einen schönen Abend!
Gruß