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Hallo,
Der Hintergrund hierfür ist klar. Abwassergebühren werden nach der Trinkwasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz berechnet ;)
Das hier manchmal eine Leitung vom Brunnen im Haus landet, soll schon vorgekommen sein. Bei uns bekommen Brunnenbauunternehmen eine Kopfprämie vom Amt für Meldungen, wenn der Häuslebauer die Anzeige versehentlich vergessen hat.
Es soll allerdings schon vorgekommen sein, dass auf dem Grundstück ein alter Brunnen vorhanden war, der lediglich saniert werden muß ;)
v.g.
Eine Genehmigung für die private Nutzung benötigt man nicht, allerdings ist er anzeigepflichtig...ist es eigentlich legal oder braucht man eine Genehmigung ?
Der Hintergrund hierfür ist klar. Abwassergebühren werden nach der Trinkwasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz berechnet ;)
Das hier manchmal eine Leitung vom Brunnen im Haus landet, soll schon vorgekommen sein. Bei uns bekommen Brunnenbauunternehmen eine Kopfprämie vom Amt für Meldungen, wenn der Häuslebauer die Anzeige versehentlich vergessen hat.
Es soll allerdings schon vorgekommen sein, dass auf dem Grundstück ein alter Brunnen vorhanden war, der lediglich saniert werden muß ;)
v.g.