H
hampshire
Ich habe die Situation so verstanden, dass es zeitlich unterschiedliche Umsetzungsabsichten gibt, was Dir (offenbar als die eiligere Partei) Sorgen bereitet. Wie lang ist der Gap?
Aus baulich-technischer Sicht gibt es kein Problem die beiden Bauvorhaben zu trennen.
Ich würde mit dem Eigentümer und dem verzögert Mitbauenden eine Vereinbarung treffen, dass das Grundstück in zwei Parzellen geteilt wird. Mit dieser Teilung bist Du dann handlungsfähig. In wie fern die Teilung trotz eines Stand heute über die Teilungsgrenze hinausragenden Gebäudeteils gehen kann und welche KOnsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben erfährst Du am Präzisesten bei Deinem zuständigen Bauamt.
Aus baulich-technischer Sicht gibt es kein Problem die beiden Bauvorhaben zu trennen.
Ich würde mit dem Eigentümer und dem verzögert Mitbauenden eine Vereinbarung treffen, dass das Grundstück in zwei Parzellen geteilt wird. Mit dieser Teilung bist Du dann handlungsfähig. In wie fern die Teilung trotz eines Stand heute über die Teilungsgrenze hinausragenden Gebäudeteils gehen kann und welche KOnsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben erfährst Du am Präzisesten bei Deinem zuständigen Bauamt.