Reihenfolge beim Hausbau bei schwieriger Ausgangspossition

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Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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H

hampshire

Ich habe die Situation so verstanden, dass es zeitlich unterschiedliche Umsetzungsabsichten gibt, was Dir (offenbar als die eiligere Partei) Sorgen bereitet. Wie lang ist der Gap?
Aus baulich-technischer Sicht gibt es kein Problem die beiden Bauvorhaben zu trennen.
Ich würde mit dem Eigentümer und dem verzögert Mitbauenden eine Vereinbarung treffen, dass das Grundstück in zwei Parzellen geteilt wird. Mit dieser Teilung bist Du dann handlungsfähig. In wie fern die Teilung trotz eines Stand heute über die Teilungsgrenze hinausragenden Gebäudeteils gehen kann und welche KOnsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben erfährst Du am Präzisesten bei Deinem zuständigen Bauamt.
 
F

Freiburger2020

Das Problem ist das sich die andere Partei noch gar nicht festlegen will und es uns platztechnisch unter den Füßen brennt. Das Projekt dauert ja auch mind. 18-24 Monaten bis man einziehen kann, daher wollen wir umgehend anfangen. Die andere Partei möchte möglichst viel gemeinsam machen, weil sie denkt dass mann da 4-5 stellige Beträge sparen kann, wir wollen schnell anfangen und nicht monatelang einen Kompromiss suchen. Kann ich ohne eine Parzellierung nichts machen ? Und benötigt es hierfür einen Abriss ? Ja, ich werde das Bauamt fragen, leider sind die mit kostenlosen Infos, sehr, sehr sparsam.
 
C

cschiko

Also ob du ohne Parzellierung etwas machen kannst, theoretisch schon. Aber es ist am Ende dann eben so, dass den anderen Miteigenümern des Grundstücks im Grunde auch anteilig dein Haus mitgehören würde.

Eine saubere Sache ist es eigentlich nur, wenn ihr das Grundstück teilen lasst und so jeder auf seinem Teil bauen kann. Wenn Partei 2 da aber keine Eile hat, dann ist das Ganze eben entsprechend schwierig. Also je nachdem wie es Partei 2 mit der Teilung sieht bzw. diese mit dem Bestandsbauten überhaupt möglich ist. Die Frage ist auch, ist denn ein Teilabriss so möglich, dass nur der Teil auf deinem potenziellen Gundstücksteil weggerissen wird? Auf dem linken Teil stehen ja mehr oder weniger die Schuppen und ein kleiner Rest vom Haus oder nicht?

Also ich denke ohne sich mit Partei 2 zu einigen wird das sehr schwierig und da wäre eben der beste Weg, kompletter Abriss und Teilung.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

hampshire

Wenn Du die Teilung hinbekommst, bist Du durch. Wenn die andere Partei Kosten teilen will, muss sie eben früher anfangen. So viel ist da nicht an Synergie drin. Du brauchst abegesehen von der Grundstücksteilung keine Einigung.
 
11ant

11ant

Du hast es leider auch mit dem Katasterauszug noch nicht geschafft, mich verstehensmäßig mitzunehmen. Insbesondere mit deinem linken roten stehenbleibenden Teil verwirrst Du mich: sollen das Garage und Schuppen von Haus Nr. 36 sein, die Du stehenlassen willst ?
Was ich verstanden zu haben glaube, ist: Du bist Eigentümer vom Grundstück Haus Nr. 36; dieses Grundstück willst Du zur Bebauung teilen, bebaut wird zu zweit mit einem anderen Bauwilligen zusammen aber nicht gemeinsam geplant; wie gesagt mit dem was dabei noch stehenbleiben soll, komme ich noch nicht mit; die Grundstücke Hausnrn. 34 und 34a gehören Dir nicht, von ihnen ist hier nur die Information der Anbauverpflichtung relevant. Nun willst Du Deinem Baunachbarn den an ihn zu verkaufenden Grundstücksteil abmarken, aber die neue Grenze ist noch mit einem dann grenzüberschreitenden Gebäude bebaut. Nun habe nicht nur ich noch nicht verstanden, welcher Teil stehenbleiben soll, sondern Du selbst bist darüber auch noch nicht so ganz entschlossen - verwirrst mich dann andererseits weiter, indem Du es aber eiliger als der Baunachbar hast, mit Deinem Neubau anzufangen.
Ich hoffe, Dir wird einigermaßen klar, daß das kein böser Wille von mir ist, wenn ich da nur Bahnhof verstehe und mir nicht klar ist, in welchen böhmischen Dörfern die Schwäbische Eisenbahn überhaupt hält.
Ungeachtet der für mich verwirrenden fallspezifischen Sachlage möchtest Du wissen, ob eine Teilungsvermessung eines noch bebauten Grundstückes möglich sei. Auf diese Frage solltest Du dann eine qualifizierte Antwort bekommen, wenn Du es schaffst, daß @Escroda aus Deinen Ausführungen schlauer wird als ich.
 
C

cschiko

@11ant: Ich hatte das Ganze so verstanden, dass er zusammen mit weiteren (oder einem weiteren) Familienmitgliedern Eigentümer des gesamten Grundstücks 36 ist. Er selbst will den rechten Teil bebauen und die zweite Partei vielleicht den linken Teil, weiß es aber noch net genau und hat es auch nicht so eilig. Jetzt ist eine Lösng gesucht, so dass der TE bauen kann und Partei 2 eben ggf. noch überlegen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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