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ypg
Das müsste im Vertrag stehen. Auch ob ihr Markisen oder Terrassenüberdachungen montieren dürft. Bei Mehrfamilienhaus kann es mal sein, dass die Balkonoptik reglementiert wird.Themen wie Gestaltung des Gartens, Terrasse, Installation von Photovoltaik-Anlagen und ähnliches sollte aber von der WEG unbetroffen sein?
Grundsätzlich gilt der Bebauungsplan. Ggf noch ein Gestaltungsrahmen. Es soll und kann vorkommen, dass eine einheitliche Optik gefordert wird.
Das kann aber auch mit einer Realteilung sein. Unmögliches bzw womit man nicht leben könnte, wird aber nicht gefordert.