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hampshire
In der Regel gibt es ein Papier, in dem de Regelungen festgehalten sind. Pool Aufstellen --> kein Problem. Baum pflanzen --> Frage der Regelung, ist aber auch sonst in Reihenhaussiedlung nicht einfach möglich, schließlich kannst Du nicht einfach die Nachbarn mutwillig verschatten... . Abgrenzungen meist Teil der Regelung. Üblicherweise werden die WEG dann gewählt, wenn die Wege nicht an die Gemeinde zurückgehen. Das kann ein Nachteil z.B. bei Straßenreparaturen sein - vor Allem, wenn die Rücklagen zu knapp sind.Hatte jetzt nochmals über WEG und Sondernutzung des Gartens gelesen. Die Gärten sind ja unterschiedlich gross (der von dem RMH ist am kleinsten). Wie funktioniert das?IIst das über eine Teilungserklärung geregelt? Wie ist es denn wenn meine Kinder einen Aufstellpool im Garten wollen. Muss ich da die WEG fragen? Baum pflanzen bzw. Irgendwann die Thuja auf dem von mir dann beanspruvhten Gartenteils bebötigt die Zustimming der beiden anderen Parteien?
Das Mülltonnenproblem ist ein RMH Klassiker. Wir hatten die vor dem Haus oder in der Garage gegenüber stehen. war beides doof.Dann habe ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wo man dort die Fahrräder und Mülltonnen unterbringen soll. Es gibt ein Carportund einen Stellplatz. Beides an der Strasse. Dürfte man eine Fahrradgarage auf den Stellplatz stellen (wir haben 4 Räder und 1 EBike). Müsste also bisschen größer sein. Die Mülltonnen evt. Unters Carport oder so. Müsste aber wohl mit den anderen abgesprochen werden vermute ich. Gilt eine Fahreadgarage schon als bauliche Veränderung?
Ob eine Fahrradgarage eine bauliche Veränderung ist, ist eine Frage der Ausführung. Ggfs. darfst Du einen 2. Stellplatz nicht für Mülltonnen und Fahrräder "opfern".
Wie viel Platz ist denn direkt vor dem Haus?
Wie weit ist es zum Carport / Stellplatz?