Riester-Vertrag - Entnahme

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Sebastian2412

Hallo liebe Forums-Mitglieder,

da ich trotz Internetrecherche immer noch unsicher bin, würde ich gerne mal meine Frage hier in die Runde werfen:

Wir bauen über einen Bauträger ein Haus. Vertrag ist unterschrieben und auch die Finanzierung steht. Darüber hinaus haben wir noch einiges an Guthaben mit einem Riesterbanksparplan angespart. Jetzt soll es ja möglich sein dieses Kapital für selbst genutzte Wohnimmobilien einzusetzen. Ich würde gerne das Geld sozusagen als Eigenkapital nutzen und für Ausgaben, die nicht über den Kredit finanziert werden, einsetzen.

Ist dies möglich? Muss ich vorab mitteilen wofür ich genau das Geld einsetzen will? Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht?

Besten Dank im voraus für Eure Antworten!
 
T

toxicmolotof

Dieses ganze Verfahren steckt m.E. noch stark in den Kinderschuhen und ist, je nach Anbieter des Riestersparplanes, gerade erst, oder noch nicht komplett umgesetzt. Dementsprechend sind die Auflagen, die zu erfüllen sind. Dort jetzt im Nebel mit einem Stock zu stochern ist ineffektiv.

Wende dich an deinen Anbieter, schildere ihm die Sache genau so, wie du es selbst geschrieben hast und warte die Reaktion, bzw. Auflagen und Bedingungen ab.

Grundsätzlich ist die Entnahme bis zu einem gewissen Teil möglich. Falls es nicht als direktes Eigenkapital ausgezahlt wird (natürlich in irgendeiner Form gegen Nachweis der Verwendung) bleibt die Möglichkeit der grundsätzlichen Auszahlung in Höhe X. Dann wird finanziert und dabei eben X Euro mehr als eigentlich geplant, dafür mit der Option, diesen Betrag X bereits nach einem Jahr zurück zu zahlen. Bei den aktuellen Zinssätzen tut das nicht wirklich weh und wäre ein Weg, den Erfolg "hintenrum" zu erzielen, weil es sich dann um die Entschuldung des Eigenheimes handelt.
 
D

DNL

Nicht der Anbieter, sondern die zentrale Zulagenstelle ist zu kontaktieren. Die weisen den Anbieter dann an, auszuzahlen.
 
S

schuhkarton

Habe ich auch bereits gemacht. Schau dir die AGB deines Vertrages an und wende dich dann an die zentrale Zulagenstelle. Du erhältst dann alle Infos, was du einreichen musst, damit es zu einer Auszahlung kommt. Du musst nachher den Nachweis erbringen, dass du es wohnwirtschaftlich genutzt hast. Hast du von dort das ok, dann kommt es erst zur Auszahlung. Plane mindestens 3 Monate plus Entnahmekündigungsfrist i.d.R. 6 Wochen zum Quartalsende. Klappt alles aber dauert
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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