Ringanker nass - fehlende Dämmung

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K

KS-Bauer

Hallo,

nachdem bei unserem Hausbau einiges schief gelaufen ist, hatten wir nunmehr bereits zum 3. Mal einen Gutachter da. Dieser hat nun festgestellt,

Im Übergang Wand (Ringbalken) zu abgehängter Decke kam es zur
Durchfeuchtung. Hier wird es zur Schimmelpilzbildung kommen.
Die gemessene Oberflächentemperatur beträgt in diesem Bereich nur 9°C bei 5 °C Außentemperatur! (2. OT)
Der Ringbalken konnte mittels Teleskopspiegel beim 3. OT in Augenschein genommen werden. Dabei bestätigte sich die Annahme des
Unterzeichners. Der Ringbalken ist oberseitig nicht gedämmt.
Nun die Frage: was nun tun? Die "einfachste" Möglichkeit wäre es wohl, den Ringanker nun rundum zu dämmen und alles zu verschalen. Kann mir jmd. sagen, was das ungefähr kosten wird (Gerüst ums ganze Haus stellen, Dämmen, Verschalen)? Macht das der Dachdecker/Zimmerer?

Unser GU hat den Mangel nicht anerkannt und behauptet weiterhin, es wäre nur Baufeuchte!

Wäre wirklich für jede Hilfe dankbar!
 
K

KS-Bauer

Danke für die Antwort!

Ja, das mit der Wärmebrücke hat der Gutachten natürlich gesagt! Mittlerweile sind die nassen Stelle dank Heizung und Lüften und steigenden Außentemperaturen soweit abgetrocknet, dass noch eine Restfeuchte an den durchnässten Stellen von 38 % gemessen wurde. Weiß jmd., wie viel es sein sollten bzw. ab wann es kritisch wird? würde mich auch interessieren!

Ja, dass der GU den Mangel beseitigen muss, ist mir klar, ihm aber nicht , wie gesagt, nach GU ist es nur "normale Baufeuchte", was ich selbstverständlich für totalen Blödsinn halte... Die erste gesetzte Frist zum Mängelanerkenntnis und unverzüglicher Beseitigung ist verstrichen, ohne dass sich was getan hat... Nun daher nächstes Schreiben mit Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung! Ich sehe es kommen, dass auch diese Frist verstreichen wird ohne nennenswerte Reaktionen und wir uns dann selbst kümmern müssen nach Kündigung!

Daher immer noch die Frage nach den Kosten dann und wer es machen muss???
 
E

E.Curb

Moin,

Ja, dass der GU den Mangel beseitigen muss, ist mir klar, ihm aber nicht ,
dann musst Du ihm das irgendwie klar machen...... Hast Du ihm das Gutachten gezeigt ? Was sagt er dazu ?


Daher immer noch die Frage nach den Kosten dann und wer es machen muss???
Dein GU muss das machen. Er hat Dir ein mängelfreies Haus abzuliefern. Nach Deinen Schilderungen, ohne die genauen Gegebenheiten zu kennen oder gesehen zu haben, ist das Objekt nicht mängelfrei.

Wie lange wohnst Du schon in dem Haus ? Hast Du schon alles bezahlt ?

Gruß
 
K

KS-Bauer

Hallo,

prinzipiell sehe ich das genauso wie du!

Unser GU hat das Gutachten bzw. alle 3 Gutachten sofort nachdem wir es erhalten hatten, auch bekommen! Es tut sich nur nichts!

Wir wohnen noch nicht in dem Haus, da es ja wohl etwas schwierig wäre, zu streichen, Tapezieren o.a. da wir die Ursache der Feuchtigkeit nicht wussten und es dann auch einfach stellenweise zu nass war! Das Haus ist jedoch soweit fertig, letzte Woche wurde Sanitär montiert und nun sind es noch Kleinigkeiten, zumindest innen! Wir hatten daher auch noch keine Übergabe des Hauses!

Alle Mängel sind dem GU bekannt, Kleinigkeiten hat er bereits erledigt, nur die großen, kostenintensiven (wie z.B. jetzt Ringanker oder auch eine fehlende vertikale Abdichtung außen am Haus) wurden nicht behoben bzw. noch nicht einmal anerkannt!

Natürlich haben wir Geld einbehalten, z.B. die letzte Rechnung, die jetzt kam, nachdem der Fliesenleger fertig war! Wir wollen aber nun auch endlich mal fertig werden und einziehen, zumal wir unsere jetzige Whg. ja auch bereits vermietet haben ... der Mieter nur nicht einziehen kann! Vielleicht verwundert dich das jetzt etwas, wie man vermieten kann, ohne zu wissen, wann man selbst umzieht, das Problem Ringanker kam jedoch auch erst vor gut 2 Wochen auf als wir eigentlich das Haus übergeben bekommen sollten und wir vorbereitend den Gutachter noch mal da hatten... ohne neue Probleme wären wir jetzt schon im Haus!!!
 
E

E.Curb

Moin,
Dein GU möchte die Sache natürlich aussitzen. Wahrscheinlich kratzt es ihn noch nicht mal, wenn Du die letzte Rate einbehältst. Deshalb würde ich mit dem Gutachten zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, wie am besten weiter zu verfahren ist

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo KS-Bauer,

Dein GU möchte die Sache natürlich aussitzen. Wahrscheinlich kratzt es ihn noch nicht mal, wenn Du die letzte Rate einbehältst. Deshalb würde ich mit dem Gutachten zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, wie am besten weiter zu verfahren ist
E.Curb meint es sicher nur gut, so wie ich ihn hier kennenlernen durfte. ABER ... bevor Du real zum Anwalt gehst - solche Geschichten, bis sie in Gang gesetzt werden, dauern zumeist ewig und 3 Tage - spiel´ damit. Wenn Du in der Lage bist, ein "Pokerface" aufzusetzen, sprich mit Deinem GU, dass er glauben muß, Du hättest bereits einen RA beauftragt und dieses Gespräch wäre Dein letztes Angebot, die Angelegenheit "leise" aus der Welt zu schaffen. Bei vielen GU beflügelt das die Entscheidungsfindung; wenn auch das nicht fruchtet, kannst Du immer noch zusätzliches Geld in die Hand nehmen.

Im Übrigen: Du hast 3 Gutachten vorliegen - ich denke auch eine Mängelrüge mit Fristsetzung an Deinen GU versendet, welche ergebnislos verstrichen ist - dann kannst Du gefahrlos einen eigenen Handwerker mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und so das bislang einbehaltene Geld ergebnisorientiert einsetzen. Wenn dies Deinem GU nicht gefällt; muß er klagen

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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