P
Payday
man kann 2 personen in 1 police absichern. macht aber nur sinn, wenn man verheiratet ist. Unverheiratete Bauherren müssen quasi verpflichtend sich gegenseitig versichern. andernfalls sieht der überlebende nämlich genau gar nichts :) denn erbschaftsrechtlich ist der partner im Haus (nicht verheiratet) ein x beliebiger fremde. ein gültiges testament später (was für die immobilie übrigens schwerer ist als man zuerst mal so denkt) fällt trotzdem nochmal ein richtig sattes stück Erbschaftssteuern an, weil man trotzdem als fremder gilt und keine echten freibeträge hat.
den stress kann man sich schenken, indem man einfach sich gegenseitig versichert. stirbt der eine, zahlt die versicherungen des anderen direkt an den versicherungsnehmer aus. keine erbschaft oder sonstige scherze. nachteil: diese variante führt bei einen unnatürlichen tod sofort zum verdächtigen, da man eindeutig vom tod des anderen profitiert.
den stress kann man sich schenken, indem man einfach sich gegenseitig versichert. stirbt der eine, zahlt die versicherungen des anderen direkt an den versicherungsnehmer aus. keine erbschaft oder sonstige scherze. nachteil: diese variante führt bei einen unnatürlichen tod sofort zum verdächtigen, da man eindeutig vom tod des anderen profitiert.