Risikolebensversicherung: Versicherungssumme

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O

Olli1983

Guten Tag,

die Risikolebensversicherung ist in der Regel als Hinterbliebenenschutz anzusehen. Der Versicherte hat an sich keinen Vorteil aus dieser Versicherung zu erwarten, da die Police erst haftet wenn er verstirbt. Ich denke es ist vom Vorteil die Summe höher zu setzten als das eigentlich Darlehen. So hat die Familie im Ernstfall noch einen finanziellen Spielraum. Dies ist einer der seltenen Fälle, wo eine Überversicherung tatsächlich mal Sinn macht. Damit der Versicherungsschutz erweitert werden kann, sollte eine kostenlose Anpassung der Leistung im Vertrag vereinbart werden. Das mach besonders dann Sinn, wenn der Versicherte heiratet oder ein Kind bekommt. Der Bedarf zum Schutz steigt hier deutlich an.
 
Musketier

Musketier

@Olli1983
Sehe ich etwas anders.
Ich stecke das Geld für die Überversicherung lieber in die Tilgung oder Sondertilgung und reduziere die Darlehenssumme. Im Notfall bleibt dann für den hinterbliebenen auch mehr zum Leben übrig.


Ich denke man kann das nicht pauschal festmachen.
Wenn der Hinterbliebene selbst arbeiten geht und sich + Kind(er) im Fall der Fälle selbst versorgen kann, dann brauche ich diesen finanziellen Spielraum nicht mit versichern. Hat der Partner auf dem Arbeitsmarkt keine Chance einen Job zu finden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, dann ist das natürlich notwendig.
 
S

Saruss

Ich finde das zu pauschal. Im Todesfall Kann man ja nicht einfach nur nach Verdienst schauen, vielleicht Kann man mit Kindern allein auch nicht mehr so viel arbeiten, als wenn man zu zweit ist, bzw die Betreuung würdet viel teurer. Ich habe "mich" für ca 17€ mon. versichert(mit fallender Rate entsprechend dem Kreditrahmen), damit ist der gesamte Hauskredit und damit mein Ehepartner abgesichert. Als zusätzliche Tilgung ist das auch nicht so viel, aber das ist halt persönliche Einstellung.
 
B

Bauherren2014

Was herauskommen sollte, ist doch eigentlich, dass immer individuell geschaut werden muss. Pauschal zu sagen, man muss mehr als das den Hauskredit absichern bringt genauso wenig, wie zu sagen, dass reicht, wenn der Partner arbeiten geht. Klar hast Du auch recht (@Saruss), aber auch das ist wieder nur die halbe Wahrheit.

In Summe muss ich Musketier daher recht geben: Wenn das Einkommen des Partners reicht, um eben auch im Falle des Falles leben zu können mit evt. auch den Eventualitäten, die Saruss angesprochen hat, dann muss ich nicht auf Krampf "überversichern", sondern kann das Geld auch in die Tilgung stecken, auch wenn es vielleicht nur 20 € im Monat mehr sind. Wenn das natürlich nicht geht, dann sollte auch an die weitere Versorgung der hinterbliebenen Familienmitglieder gedacht werden, das ist klar. Und wenn beide Partner in der Lage sind, das Haus beim Tod einer der beiden allein zu halten, dann muss ich auch nicht den gesamten Kredit absichern.

Dementsprechend gibt es einfach unterschiedliche Ansatzpunkte, die man bedenken sollte und nach denen man dann entscheiden muss, wie man sich absichert.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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