Riss im Fensterrahmen (Kunststoff)

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S

Stefan890

Hallo,

wir haben einen Riss in der Ecke des Fensterrahmens, siehe Bild. Die Montagefirma ist bereit den Riss per Farbe o.ä. zu retuschieren. Laut Aussage eines Fachmanns besteht die Gefahr dass der Rahmen weiter einreißt und es sich um eine Wärmebrücke handelt.

Gibt es hierzu Meinungen?
riss-im-fensterrahmen-kunststoff-429285-1.jpg
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Also Wärmebrücke hin oder her, der Rahmen ist kaputt und gehört im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht! Alles andere ist Pfusch! Du hast ein Anrecht auf ein mangelfreies Werk, also Austausch! Ganz klar!
 
Tarnari

Tarnari

Heftig, wie alt sind die Fenster?
Ist das ein bekanntes Produkt oder regional? Meiner Meinung nachgeht das gar nicht...
 
S

Stefan890

Also Wärmebrücke hin oder her, der Rahmen ist kaputt und gehört im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht! Alles andere ist Pfusch! Du hast ein Anrecht auf ein mangelfreies Werk, also Austausch! Ganz klar!
Ja so sehe ich das auch. Leider besteht auf Seite der Montagefirma keine Einsicht.

Heftig, wie alt sind die Fenster?
Ist das ein bekanntes Produkt oder regional? Meiner Meinung nachgeht das gar nicht...
Der Einbau erfolgte im August 2019, also vor einem Jahr. Leider haben wir den Riss erst später bemerkt, da der Monteur diesen zunächst mit Farbe vertuscht hatte. Das wurde erst richtig deutlich nachdem wir die Stelle bemerkten und dann diese etwas gereinigt haben.
Hersteller kann ich leider nicht sagen, denke aber regional.
 
Tarnari

Tarnari

Bin kein Fachmann, aber das sollte mindestens unter die zweijährige Gewährleistung fallen.
Nachbesserung ist Pflicht. Was eine angemessene Nachbesserung ist, kann ich nicht beurteilen, aber überstreichen kann es nicht sein. Aus meiner Sicht ist das Fenster zu stramm eingebaut.
Wir hatten Ähnliches mit einem Fenster. Da ist das Fenster selbst gerissen. Zum Glück noch in der Bauphase, wurde direkt getauscht.
Sowas passiert, würde ich denken, wenn zu viel Spannung entsteht.
 
S

Stefan890

Bin kein Fachmann, aber das sollte mindestens unter die zweijährige Gewährleistung fallen.
Nachbesserung ist Pflicht. Was eine angemessene Nachbesserung ist, kann ich nicht beurteilen, aber überstreichen kann es nicht sein.
Ja wir haben 5 Jahre Gewährleistung nach Baugesetzbuch. Der Austausch ist leider nicht ganz ohne, da das Fenster wohl rausgeschnitten werden müsste und somit Putz usw. anschließend wieder hergestellt wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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