KlaRa
Moderator
1.) Der Bauträger wird Dir sicherlich nicht bestätigen, dass irgend eine Bauleistung aus seinem Verantwortungsbereich "Pfusch" wäre.Erst einmal beim Bauträger nachfragen bzw. Anbieter. Vielleicht liegt ja auch Pfusch vor. Dann wäre es eher ein Fall für den Gutachter
2.) Man lese meinen Hinweis: Die Gewährleistung ist nach 5 Jahren abgelaufen. Da nutzt es nichts, sich mit einem damaligen Bauleiter kurzzuschließen.
3.) Richtig, das ist ein klassischer Fall für einen Gutachter. Und ein solcher, vereidigt für das Gewerk Fußböden, hat auch Dir vor ca. 50 Minuten geantwortet!
Es bleiben damit für keinen Fragen offen .....