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Flaemmchen
Guten Tag,
ich habe eine Frage bzw. benötige Rat zum Thema Mängelbeseitigung.
Wir haben uns eine gebrauchte Immobilie gekauft und haben im Zuge der Sanierungsarbeiten neue Fenster mit 2-Fach Verglasung bekommen. Bei einem Fenster haben wir jetzt einen Riss im Glas entdeckt. Den Fensterbauer habe ich telefonisch informiert und um Mängelbeseitigung gebeten. Auch habe ich, nachdem auf meine Anrufe nicht reagiert wurde eine schriftliche Mängelanzeige nach VOB geschrieben und Ihn aufgefordert, den Mangel mit einer Frist von 6 Wochen zu beseitigen, ansonsten würde ich den Mangel, zu seinen Lasten durch eine andere Firma beseitigen lassen. Jetzt ist die Frist abgelaufen und der Fensterbauer ist noch nicht aktiv geworden bzw. hat sich noch nicht einmal gemeldet.
Muss ich jetzt dem Fensterbauer beweisen, dass der Mangel in seinen Verantwortungsbereich fällt, bevor ich eine dritte Firma beauftrage und Ihm die Kosten in Rechnung stelle?
Das würde dann wahrscheinlich nur über einen Gutachter gehen. Die Fenster sind übrigens 11 Monate alt.
Vielen Dank
Gruß
Willi
ich habe eine Frage bzw. benötige Rat zum Thema Mängelbeseitigung.
Wir haben uns eine gebrauchte Immobilie gekauft und haben im Zuge der Sanierungsarbeiten neue Fenster mit 2-Fach Verglasung bekommen. Bei einem Fenster haben wir jetzt einen Riss im Glas entdeckt. Den Fensterbauer habe ich telefonisch informiert und um Mängelbeseitigung gebeten. Auch habe ich, nachdem auf meine Anrufe nicht reagiert wurde eine schriftliche Mängelanzeige nach VOB geschrieben und Ihn aufgefordert, den Mangel mit einer Frist von 6 Wochen zu beseitigen, ansonsten würde ich den Mangel, zu seinen Lasten durch eine andere Firma beseitigen lassen. Jetzt ist die Frist abgelaufen und der Fensterbauer ist noch nicht aktiv geworden bzw. hat sich noch nicht einmal gemeldet.
Muss ich jetzt dem Fensterbauer beweisen, dass der Mangel in seinen Verantwortungsbereich fällt, bevor ich eine dritte Firma beauftrage und Ihm die Kosten in Rechnung stelle?
Das würde dann wahrscheinlich nur über einen Gutachter gehen. Die Fenster sind übrigens 11 Monate alt.
Vielen Dank
Gruß
Willi