B
Bauexperte
Na, Du bist goldig. Dein originärer Fensterbauer kann doch keine Gewährleistung für die Arbeit eines Dritten übernehmen? Selbstverständlich schuldet Dir dann der neue Fensterbauer die Gewährleistung für dieses eine Fenster; je nach Vertragsgrundlage 4 oder 5 Jahre.Mal angenommen das Gutachten besagt einen fehlerhaften Einbau und ich lasse eine neue Scheibe durch eine dritte Firma einbauen, stelle die Kosten dem Fensterbauen in Rechnung und bekomme diese auch erstattet. Ist damit der Fensterbauer automatisch von seiner Gewährleistungspflicht, für dieses Fenster, entbunden?
Du hast doch mehr, als ein Fenster vom Fensterbauer geliefert und eingebaut bekommen?Wenn ja, was bringt mir dann eine Gewährleistung von 4 Jahren?
Ich würde ihm an Deiner Stelle noch eine letzte Mängelrüge, mit diesem Mal kürzerer Fristsetzung, schicken und ihn gleichermaßen über Deine nächsten Schritte in Kenntnis setzen. Es ist schon seltsam, daß eine Scheibe nach 11 Monaten einen Riss zeigt; vlt. glaubt Dein Fensterbauer, Du wolltest ihn über den Tisch ziehen; wer weiß das schon ...?
Liebe Grüsse, Bauexperte