Zunächst einmal muss ich mich bei der hiesigen Gemeinde für meinen (inzwischen von mir gelöschten) "Schnellschuss" vorhin entschuldigen, was die Ladezeit der Fotos anging!
Man(n) ist eben auch nur ein Mensch ...
An den Fragesteller gerichtet:
Das, was wir da sehen, ist ein Estrich-Stellstreifen aus einem geschlossenzelligen Schaum, üblich bei der Estrichherstellung um die Randfugen zu aufsteigenden Bauteilen sicherzustellen.
In Ihrem Fall wurde beim Glätten der Estrichoberfläche der Stellstreifen, hier an der gezeigten Stelle wohl zur Bildung einer Bewegungsfuge eingesetzt, überarbeitet. Das kann passieren, geschieht auf allen Baustellen 1000 Mal und ist kein Beinbruch.
Der Bodenleger muss ohnehin einen obligatorischen Reinigungsschliff vor seinen weiteren Arbeiten durchführen. Da die Zementhaut über dem sichtbaren Stellstreifen nur hauchdünn ist, wird diese dann zwangsläufig mit dem Reinigungsschliff entfernt. Kann passieren, ist nichts Schlimmes!
Was nicht in Ordnung ist, egal was einige als Zwischenruf in die Runde warfen, das ist die Rundung in einer der Ecken. Die Estrichnorm sagt klar und deutlich, dass der Stellstreifen anliegen muss. Auch in den Ecken. Hätte man den Stellstreifen vor dem Estricheinbau in der Ecke gekürzt, das angrenzende (weiterführende) Stück dann rechtwinklig angesetzt und die Stellstreifen gegen Verrutschen gesichert, dann hätte es dort auch eine scharfe Ecken-Ausbildung gegeben.
Einfach Fliesen d´rüber legen, diese Antwort bitte nicht ernst nehmen! Der Bodenleger müsste gegen die Ausführung des Estrichs an dieser Stelle (oder Stellen) Bedenken anmelden.
Heißt: Schriftliche (!!) Mängelrüge des Bauherren gegenüber dem Estrichleger, damit dieser nachbessert.
Üblicherweise wird der mit der Nachbesserung verbundene Mehraufwand, wenn es denn der Bodenleger machen würde (was eigentlich immer der Fall sein wird) dem Estrichleger von der Rechnung abgezogen.
Ich bin kein Jurist, aber diese Vorgehensweise wird an allen Baustellen so ausgeübt und ist rechtlich auch so in Ordnung.
Bedeutet: Schriftliche Mängelanzeige an den Estrichleger mit der Überschrift "MÄNGELRÜGE" und Aufforderung mit Fristsetzung zur Beseitigung der unsachgemäßen Eckenausbildung(en)!
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Ich hoffe, mit diesen umfangreicheren Ausführungen meinen Schnellschuss von vorhin wieder gut gemacht zu haben.
Ein nächtlicher Gruß an alle: KlaRa