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DG
Das geht durchaus; allerdings bist Du ein hoffnungsloser Fall. Wie oft bist Du nun direkt oder indirekt aufgefordert worden, den exakten Wortlaut der Beauftragung zu liefern? 10 mal?Wenn ich keine Hilfe bräuchte, hätte ich mich kaum eines Forenbeitrags bemüht. Aber ich wüsste nicht, wie mir hier über eine Antwort hinaus geholfen werden könnte.
Ich vermute auf Grund Deiner konstanten Weigerung, diese simple Frage zufriedenstellend zu beantworten, dass der Bauträger völlig im Recht ist und die Straße nun liegen bleibt. Diese These hat bis zum Beweis des Gegenteils Bestand. Ich bin raus.
MfG
Dirk Grafe