Baufirmen müssen ihren Kunden in den Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Bisher war ein solches Recht bei der Unterschrift unter einen Bauvertrag nicht vorgesehen. „Was zum Beispiel bei Handyverträgen schon lange üblich ist, gilt jetzt endlich auch beim Hauskauf”, erklärte Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund, am Freitag in Berlin. Der Unternehmer muss die Kunden darüber auch belehren. Fehlt die Klausel im Vertrag, ist ein Widerruf bis zu zwölf Monate nach Vertragschluss möglich