@11ant so ganz verstehe ich deine Einschätzung noch nicht. Nachbarn haben den Vertrag prüfen lassen, [...] rechtlich war der sauber.
Legal mag der nicht zu beanstanden sein, aber logisch ist das nicht:
Dann zahlt ihr Eure Abschläge, das Eigentum bleibt aber bis zur Übergabe beim BT?
Wo ist denn da die Sicherheit für das bezahlte Geld?
So sehe ich das eben auch.
Ja, Eigentum am zB Grundstück bleibt zunächst beim BT,
Genau da kommt der Quatsch ins Spiel: von einem Bauträger kauft man ein nicht trennbares Bundle aus Grundstück und Haus, nämlich ein bebautes Grundstück. Mit einem Auto verglichen könnte man das Haus eine Gebrauchtimmobilie mit 0 Kilometern nennen. Dass es heute üblich ist, mit dem Hausbau "built to Order" erst nach dem Verkauf zu beginnen (und damit das Grundstück beim Notartermin noch jungfräulich ist), ändert rechtlich nichts am Wesen des Bauträgergeschäftes, zu dem es üblich eben nicht gehört, Zahlungen analog zum Baufortschritt zu leisten.
An Eurem Vertragskonstrukt mag aus Verbrauchersicht praktisch alles in Ordnung sein, aber es bleibt hier ein Zwitter aus zwei verschiedenartigen Verhältnissen, nämlich mit einem BT und GU in Personalunion. Und genau deswegen sieht der Fiskus darin m.E. völlig zu Recht einen Bauträgervertrag auch in den Fällen, wo der BT-GU sich auf zwei Stroh-Schwesterfirmen aufspaltet.
Soweit ich das als Nichtjurist beurteilen kann, ist das wohl tadellos straffrei - aber als Kaufmann finde ich es nahezu unübertrefflich grau, und mit einem Vollkaufmann an der Stelle der "Verbraucherpartei" würde ein solches Konstrukt wohl nicht Zustandekommen.
Allerdings werden alle Zahlungen und Werte über Notar per Auflassungsvormerkung und Bürgschaften gesichert.
Ja,
so geht das dann trotzdem - aber wohl auch ziemlich notargebührintensiv. Spätestens an dem Punkt stiege ich aus - aber da muß sich an mir ja niemand ein Beispiel nehmen.