D
dertill
18.000 kWh wovon? Gas?ngebot einer 1960 errichteten Scheune, welche 2013 in ein Wohnhaus umgebaut wurde (230m² Wohnfläche, 380m² Nutzfläche auf denen der Energieausweis basiert). Verbrauch war in den letzten 3 Jahren bei ca. 18.000kW, insbesondere aufgrund des gut isolierten Daches wsl. so gering.
Wie viele m²sind denn nun beheizt? Auch bei 230m² Wohnfläche (mal 1,2 ergibt Energiebezugsfläche im Energieauswies) entspräche das einem Endenergiebedarf von 65 kWh/m². Ganz schön wenig, auch mit gutem Dach. Wenn 2013 die Umnutzung zur Wohnfläche vorgenommen wurde, gab es auch entsprechend Energieeinsparverordnung 2009 oder 2013 (je nach Datum der Stellung des Umnutzungsantrags / Bauantrags) vorgaben zur Mindestqualität der energetischen Hülle.
Eine Vollziegelwand mit knapp 40 cm hätte das so nicht erfüllt. Besteht Denkmalschutz? Wenn ja wäre das ein Grund, dass die Wand so belassen wurde - andererseits auch ein Grund, sie nun auch nicht von außen zu dämmen.
In Bezug auf die Montage von WDVS ö.ä. oder Aufstellen von Außengeräten von Wärmepumpen hat die Lage im Außenbereich keinen Einfluss. Beides unter Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Abständen bzw. TA-Lärm (WP) gleichermaßen zulässig.Ich vermute das avisierte Gebäude ist im Außenbereich? (Scheunen sind das ja meist)
Da gelten ganz andere Regeln (Bauamt!), würde zwingend vorher fragen was da erlaubt ist.
Sieht man den Sandstein innen unverputzt? Außen auch?den Sandstein sieht man innen aber nur an einer Wand, beim Rest ist etwas drüber (innen weiß, außen in gelb).
Innen sichtbarer Rohbau einer Außenwand heißt zieht wie Hechtsuppe.
Generell bei sichtbarem Sandstein ohne Außenputz außen, würde ich, wenn überhaupt, auf eine Innendämmung gehen. Aber erstmal den Rest klären.