Auf der Bank wird in aller Regel vermerkt für was der Kredit ist. So wäre das auch bei der Sanierung der Immobilie. Das sollte dann auch bei einer eventuellen Pflege der Eltern berücksichtigt werden, das heißt der Kredit für Wertsteigerung x bei der Immobilie wird berücksichtigt
Ich würde
-Haus von den Eltern auf Kind übertragen (Schenkung)
-Eltern Wohnrecht oder auch Nießbrauchrecht für ihre Wohnung eintragen
-eventuell einen gewissen Betrag an Eltern zahlen (eine Art Miete, Versorgungszahlung, Ausgleich zur Schenkung) muss im Schenkungsvertrag enthalten sein
-dann erst Kredit und Sanierung starten.
Das hat den Vorteil das der Staat im Fall des Falles nicht den Endwerte den man durch sein Kredit erreicht hat hinzuziehen kann. Eine Ausgleichszahlung im Schenkungsvertrag kommt eventuellen Forderungen auch entgegen, wenn auch nicht vollständig.
Viel günstiger/besser kann man es für die nachfolgende Generation fast nicht mehr machen. Man hat zwar immer noch ein gewisses Risiko aber es ist reduziert.
Dazu gilt, auch wenn es ein bisschen makaber ist, um so früher die Schenkung stattfindet um so besser.
Auf ein Erbe verlassen kann man, aber wegen der hohen Pflegekosten und der Erwartung das mindestens 1 Elternteil diese Pflege brauchen wird wäre es auf den Geldwert der Immobilie gesehen idiotisch so zu handeln.
Abkauf in geringer Summe funktioniert nicht. Wirkliche Tricks gibt es dazu auch nicht. Geldverschiebungen sind selbst in Bar gefährlich da Finanzamt usw. im Fall des Falles sehr genau prüft.
Man kann eventuelle Folgekosten einigermaßen reduzieren und planbar für den Fall der Fälle machen.
Aber ganz ausschließen geht nicht, zumindest nicht mehr.