Wenn sie an die Wand machst brauchst kein Potential Ausgleich.
Pauschalaussagen sind meistens falsch, so auch diese
Fassadenantennen, die nicht im als sicher bezeichneten Fassadenbereichen montiert sind, müssen wie Dachantennen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Cu oder 50 mm² St/tZn blitzstromtragfähig geerdet und mit dem Schutzpotenzialausgleich verbunden werden.
Nach aktueller DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 ist der früher obligatorische Potenzialausgleich ins freie Ermessen gestellt, sofern folgende Bedingungen eingehalten sind:
Bereits ab einem Quatro-LNB kann der Grenzwert der Ableitströme überschritten sein, weshalb man ohne Messmöglichkeit der Ableitströme auch bei nicht erdungspflichtiger Antennenmontage einen PA mit üblicherweise 4 mm² Cu ausführen sollte.
Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. Nicht jeder bei einem VNB konzessionierte Elektriker ist aber auch ein Antennenprofi und bezüglich blitzstromtragfähiger Erdung und PA kompetent.