Schaden am Parkett / finanzieller Schadensausgleich

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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B

Bauexperte

Da gibt es keinen Passus. Das Parkett wird lediglich in der Baubeschreibung als Leistungsinhalt aufgeführt.
In meinte nicht den Part, in welchem die Ausstattung beschrieben wird, sondern den originären Werkvertrag. Ich bin nahezu sicher, daß sich darin etwas passendes finden wird.

Es geht auch nicht um`s selber Einpacken. Es geht darum, das man nahezu komplett nochmal aus und einzieht. Mir ist nicht bekannt, dass Möbel oder irgendwas davon besser wird. Im Gegenteil. Beim Einzug hat das Umzugsunternehmen einiges zerdeppert, wo man (wenn überhaupt) nur noch den Zeitwert dafür bekommt. Mal von abgestoßenen Ecken und verschrabbten Sachen abgesehen.
Alles klar.

Das ändert dennoch - so ärgerlich es für Dich auch immer sein mag - nichts daran, daß Du eine Entscheidung treffen mußt, die da lautet: einmalige Entschädigung ./. 5-jährige Gewährleistung incl. geschuldeter Leistung.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
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