B
Bautitus
Hallo liebe Forum-User,
wir bauen ein Haus mit Architekt. Vor kurzem wurden bei uns Estricharbeiten durchgeführt. Dabei wurde der Rohbau, der sichtbar bleiben sollte, an mehreren Stellen stark verschmutzt und beschädigt.
Für mich liegt daher hier ein Mangel vor, da das andere Gewerk nicht ausreichend geschützt wurde.
Ich frage mich jedoch wie ich vorgehen sollte, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen.
Die Estrichfirma will nichts unternehmen, da es ihrer Meinung nach "Rohbau" ist und man nichts hätte dagegen tun können. Laut der Meinung anderer Firmen, die anwesend waren, war das eine große Saurerei was die gemacht haben. Aus ihren Berichten habe ich erfahren, dass es normalerweise anders abläuft. So werden insbesondere die Schläuche mit Gurten befestigt, um Vibrationen/Ausschläge in den Griff zu bekommen, damit die Wahrscheinlichkeit für solche Schäden minimiert wird. Ich konnte jedoch keine DIN findet, die dies vorschreiben würde.
Kann man den Architekt irgendwie haftbar machen, da letztendlich kein mangelfreies Objekt übergeben wird? Er hat auch gar nicht überwacht wie die Arbeiten durchgeführt wurden. Bei dem Thema lässt er uns auch komplett in Stich. Hat er denn keine Verpflichtungen? (wurde für alle Leistungsphasen beauftragt)
Wäre über jeden Tipp sehr dankbar.
wir bauen ein Haus mit Architekt. Vor kurzem wurden bei uns Estricharbeiten durchgeführt. Dabei wurde der Rohbau, der sichtbar bleiben sollte, an mehreren Stellen stark verschmutzt und beschädigt.
Für mich liegt daher hier ein Mangel vor, da das andere Gewerk nicht ausreichend geschützt wurde.
Ich frage mich jedoch wie ich vorgehen sollte, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen.
Die Estrichfirma will nichts unternehmen, da es ihrer Meinung nach "Rohbau" ist und man nichts hätte dagegen tun können. Laut der Meinung anderer Firmen, die anwesend waren, war das eine große Saurerei was die gemacht haben. Aus ihren Berichten habe ich erfahren, dass es normalerweise anders abläuft. So werden insbesondere die Schläuche mit Gurten befestigt, um Vibrationen/Ausschläge in den Griff zu bekommen, damit die Wahrscheinlichkeit für solche Schäden minimiert wird. Ich konnte jedoch keine DIN findet, die dies vorschreiben würde.
Kann man den Architekt irgendwie haftbar machen, da letztendlich kein mangelfreies Objekt übergeben wird? Er hat auch gar nicht überwacht wie die Arbeiten durchgeführt wurden. Bei dem Thema lässt er uns auch komplett in Stich. Hat er denn keine Verpflichtungen? (wurde für alle Leistungsphasen beauftragt)
Wäre über jeden Tipp sehr dankbar.