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dieturks84
Hallo zusammen,
Wir bauen ein Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung) zum eigenen Bewohnen und werden nun von der Stadt gezwungen für die Genehmigung des Bauantrages die DIN 4109 zu erfüllen. Die Stadt begründet dies darin, dass wir neben Bahngleisen bauen.
Meine Frage wäre nun, ob diese DIN 4109 hier überhaupt Anwendung findet, da sie ja eigentlich nur den Schallschutz für Mehrfamilien, Reihen- und Doppelhäuser und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen regelt.
Wie können wir uns hiergegen wehren? Wir sind uns der Lärmbelästigung bewusst und nehmen auch Schallschutzmaßnahmen vor, aber die Werte aus der DIN 4109 werden wir wohl nur schwer erreichen.
Habt ihr hierzu Erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen,
die Turks
Wir bauen ein Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung) zum eigenen Bewohnen und werden nun von der Stadt gezwungen für die Genehmigung des Bauantrages die DIN 4109 zu erfüllen. Die Stadt begründet dies darin, dass wir neben Bahngleisen bauen.
Meine Frage wäre nun, ob diese DIN 4109 hier überhaupt Anwendung findet, da sie ja eigentlich nur den Schallschutz für Mehrfamilien, Reihen- und Doppelhäuser und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen regelt.
Wie können wir uns hiergegen wehren? Wir sind uns der Lärmbelästigung bewusst und nehmen auch Schallschutzmaßnahmen vor, aber die Werte aus der DIN 4109 werden wir wohl nur schwer erreichen.
Habt ihr hierzu Erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen,
die Turks