Ich bin hier im Forum schon lange "stiller Mitleser", aber hier ein Mann vom Fach. In diesem (zugegebenermaßen schon etwas älteren) Thread werden hanebüchene Aussagen gemacht, die mir einfach die Haare zu Berge stehen lassen, die ich so nicht unkommentiert lassen kann...
Meine Frage wäre nun, ob diese DIN 4109 hier überhaupt Anwendung findet, da sie ja eigentlich nur den Schallschutz für Mehrfamilien, Reihen- und Doppelhäuser und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen regelt.
Die DIN 4109 regelt den Schallschutz im Hochbau. Sowohl zwischen unterschiedlichen Wohneinheiten eines Mehrfamilienhaus/RH, als auch, und jetzt kommts, den Schallschutz gegen Außenlärm.
wie du schon sagst ist die DIN4109 nur für Mehrfamilienhäuser gedacht, da es im Grunde speziell um den lärmschutz zu Nachbarn geht.
das Amt hat dann recht, wenn vor dem kauf des Grundstückes (zb im Bebauungsplan) bereits klar geregelt wurde, das die DIN4109 für alle Häuser gilt.
Nein, Nein und nochmals... Nein. Die DIN 4109 ist anerkannte Regel der Technik und bauaufsichtlich eingeführt und definiert damit eine Mindeststandard an den Schallschutz, der
zwingend eingehalten werden
muss. Allerdings bleiben die anerkannten Regeln der Technik immer dem wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen zurück, so dass die DIN 4109 (die den Stand der Technik Ende der 80er beschreibt) inzwischen wirklich nur als absolutes, keinesfalls zu Unterschreitendes Mindestmaß gesehen werden kann. Von Schallschutz darf hier laut BGH-Urteil nicht gesprochen werden!
Wir sind uns der Lärmbelästigung bewusst und nehmen auch Schallschutzmaßnahmen vor, aber die Werte aus der DIN 4109 werden wir wohl nur schwer erreichen.
Da muss ich schon mal fragen: Wer baut das? Ein BU, das es nicht schafft, die 4109 einzuhalten,
gibt's nicht! Die Anforderungen sind so gering, dass mit dem heutigen Stand der Baupraxis gar nicht so schlecht gebaut werden kann. Und jetzt kommts... Eben weil die Anforderungen der DIN 4109 nach heutigen Maßstäben schon so extrem minder sind, existieren seit bereits etwa 10 Jahren ein BGH-Urteile, nach denen eine Einhaltung der 4109 kein umunstöslicher Beleg mehr dafür sind, dass Bauleistungen ordnungsgemäß und mangelfrei sind! Schon allein aus Gründen der Rechtssicherheit wird dir heutzutage kein einziger Bauträger mehr ein Wohnhaus an die Gleise stellen, das nicht mindestens die strengeren Kennwerte des Beiblattes 2 der DIN 4109 einhält. Auch diese lassen sich mit den heutigen Stand der Baupraxis
locker ohne jeglichen Mehraufwand einhalten!
ich habe mit solchen Leuten ständig zu tun, die irgendwelche DIN rauszaubern und dann dies fordern, obwohl das vorher gar nicht vertraglich vereinbart wurde.
Völliger Nonsens. Ein Stand der Technik muss nicht vertraglich vereinbart werden. Ein solcher ist einzuhalten. Wenn nicht -> Mangel.
Die DIN 4109 ist unstrittig und ist als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ... auch beim ordinären Einfamilienhaus-Neubau.
Die einzig vernünftige Antwort im gesamten Thread.
Sorry, just my2cents...