Schenkung/Doppelhaus/Grundbuch

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A

apokolok

Verstehe ich das richtig? Du willst allein ins Grundbuch (du schreibst: Es ist angedacht, dass meine Schwester und ich jeweils die Eigentümer der Grundstücke und der Häuser (es wird eine Doppelhaushälfte) sind. ) aber dein Mann soll mit in die Finanzierung?
Der Fall wurde hier schon x-fach diskutiert, allerdings war da meist die Frau die 'Blöde'.
Wie kommst du auf die 200.000€ Grundstückswert im Außenbereich? Hier darf doch wahrscheinlich niemand außer euch bauen, insofern bezweifle ich die Höhe mal.
Ehevertrag erscheint mir überflüssig, was spricht dagegen, einfach die Anteile im Grundbuch entsprechend der tatsächlich eingebrachten Leistung vorzunehmen?
Nehmen wir an das Haus kostet 400.000 und du gibst quasi 100.000 über das Grundstück rein.
Demnach bekommst du 3/5, dein Mann 2/5.
 
M

maigrün.

Irrelevant in rechtlichen Sinne, ja. Emotional ganz und gar nicht irrelevant. Wir reden hier über das geerbte Grundstück auf dem Gehöft ihrer Familie. Natürlich will man im Fall einer Scheidung den Ex oder jemand Fremdes wohnen haben. Es wäre ebenso tragisch, wenn sich die TE im Scheidungsfall finanziell übernehmen müsste, um der restlichen Familie nichts „anzutun“.




Erbe fließt nicht in den Zugewinnausgleich ein. Das Wert des Grundstücks bleibt so oder so ihres. Die Eigentümerschaft wird sich aber ändern, da wird er üblicherweise mit ins Grundbuch gehen.
Im Ehevertrag kann man dann sowas wie ein Vorkaufsrecht für sie und/oder ihre Familie festlegen, sollte es zur Trennung kommen.
Ich glaube, das trifft es.
Mein Mann und ich möchten, dass im Falle einer Trennung alles, was wir gemeinsam finanziert haben (also das Haus) geteilt wird, dass er aber nicht von der Schenkung des Grundstücks profitiert im Nachhinein.
Das würde ich bei einer Schenkung durch seine Eltern nicht wollen.
 
Tassimat

Tassimat

Erbe fließt nicht in den Zugewinnausgleich ein.
Das Stimmt, aber wir hatten dieser Tage einen ähnlichen Thread. Die Essenz war, dass wenn beide im Grundbuch mit 50% eingetragen werden defakto eine teiweise Schenkung des Erbes erfolgt ist. Wenn man z.b. 40% und 60% im Grundbuch aufteilt, dann ist eine Person benachteiligt im Falle des Zugewinns durch Wertsteigerungen.
 
H

hausbauer

Das Stimmt, aber wir hatten dieser Tage einen ähnlichen Thread. Die Essenz war, dass wenn beide im Grundbuch mit 50% eingetragen werden defakto eine teiweise Schenkung des Erbes erfolgt ist. Wenn man z.b. 40% und 60% im Grundbuch aufteilt, dann ist eine Person benachteiligt im Falle des Zugewinns durch Wertsteigerungen.
Leider falsche Erkenntnis aus dem anderen Thread. Positive Wertsteigerung wird komplett 50 50 ausgeglichen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Immobilie. Nachteilig werden kann es nur für die Person, die mehr Geld (aus vorehelichem Vermögen oder Erve/Schenkung) in die Immobilie einbringt als sie sich als Anteil ins Grundbuch schreiben lässt. Und da entsteht der Nachteil auch nur, wenn diese Person bei einer Scheidung in den Bereich negativer Zugewinne gerät... Rechnerisch relativ verzwickt das ganze, aber in dem Zahlenbeispiel im Thread eindeutig der Fall.
 
G

Grundaus

vom Zugewinn profitiert er ob er im Grundbuch steht oder nicht. Im einen Fall hat er Anspruch auf das Haus und im anderen Fall nur auf das Geld. Beides hat Vor und Nachteile. Die Rechte am Haus sind praktisch gleich ob man 10 oder 90% besitzt. Im Fall einer Trennung möchte man eh nicht unter einem Dach wohnen, daher ist es egal ob man auf 10 oder 90% der Wohnfläche Anspruch hat-
 
M

maigrün.

Ich hatte es auch so verstanden, dass es am Ende egal ist, weil durch den Zugewinn alles ab dem gemeinsam finanzierten Haus sowieso durch zwei geht. Wir haben jetzt aber sowieso einen Termin beim Anwalt ausgemacht, um uns absichern zu lassen. Vielen Dank für die vielen Antworten und Einschätzungen, das hilft auf jeden Fall weiter!
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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