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Unser GU macht es genauso: ein Universalschloss in der Haustür... davon bekommt jeder Handwerker dann einen. Warum man dann als Bauherr keinen bekommt: es werden oft mehrere Häuser eines GUs auf einem Gebiet errichtet. Wenn er den Schlüssel dann den Bauherren geben würde, hätten sie unbefugten Zugang zu anderen Häusern. Die Handwerker sind befugt und schwirren ja die Häuser nach Logistik/Bautenstand ab. Man kann ja tagsüber auf die Baustelle als Bauherr... so der Hinweis bei Einwand des GUs.Eventuell verwechselt man hier Bauträger mit Bauunternehmen/Gesamtunternehmen? Ein Bauträger ist nicht verpflichtet jemanden reinzulassen, da es bis vollständiger Zahlung sein Eigentum ist. Bei BU/GU sieht das schon anders aus.
Wir haben einen Schlüssel vom GU bekommen: wir haben unabhängig entfernt von anderen Bauorten gebaut.