Manchmal hilft einfach nur V/vertrauen. Du kannst im Vorfeld soviel niederschreiben, aber im Endeffekt findet sich immer ein Grund für eine Baubehinderungsanzeige, wenn es der AN drauf ankommen lässt.
Für die Randbedingungen durch Umwelteinflüsse gibt es, da wir in Deutschland sind, natürlich Regelungen.
"Bei Temperaturen über 5 Grad Celsius sind nur wenige Vorkehrungen erforderlich, um die Baustelle weiter betreiben zu können".
Bei Rohbauarbeiten regeln die DIN-Normen 1045 (Betonarbeiten) und 1053 (Maurerarbeiten) die Verarbeitungstemperaturen von Baustoffen im Winter. Die Vorgaben der Normen DIN 18550 (Putz und Putzsysteme), DIN 18560 (Estriche im Bauwesen) sowie DIN 18181 (Gipskartonplatten im Hochbau) werden von den zuvor gelisteten Vorschriften abgeleitet.
Zusätzliche dürfen natürlich auch keine Gerüste vereist sein. Also muss auch auf die Sicherheit der Arbeiter geachtet werden.
Somit schein also viel geregelt, aber wie gesagt ein Grund für eine Baubehinderungsanzeige ist immer schnell gefunden.