Ein GU wird kein Haus mit Verlust bauen. Und es wäre ja nicht nur eins, sondern schätzungsweise mind. 10 bei einem GU. Wenn es sich für ihn nicht rentiert, gründet er im Vorfeld eine 2. GmbH, macht die 1. dicht (Verkauf oder Insolvenz) und macht mit der 2. weiter, notfalls wird mal noch ein anderer GF als Strohmann eingesetzt. Es gibt heutzutage GmbH-Beerdigungsfirmen, die inserieren im Internet und vermitteln entsprechende Käufer. Alles selbst erlebt.
Würde ich nicht unterschreiben. Bei uns z.B. im Krankenhausverbund gibt es die Rehaklinik (ja andere Branche, etc.), die seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten Verluste erwirtschaftet. Die wird am Leben gehalten weil:
a) Fixkosten damit gedeckt werden können. Die fallen auch wenn wir die schließen.
b) zum Portfolio gehört und man gerne das komplette Paket anbieten möchte. Von der Beatmung -> Reha.
Wenn der Bauunternehmer jetzt Verluste oder keine Margen erwirtschaftet, wird er nicht gleich zu machen. Denn damit kann er wenigstens die Fixkosten und ein Teil seiner variablen Kosten decken. Besser als wenn er jetzt einen neuen Kunden sucht. Planungsphase, etc. dauert.
Jetzt denken wir einfach andersrum. Der Bauherr verliert sein Job, bekommt einen Neuen der dann aber 10% weniger Gehalt bringt. Sagt der Bauunternehmer: "Wir gehen jetzt mit 10% runter mit dem Preis?". Genauso wie der Auftraggeber ein Risiko der Finanzierung trägt, sollte der Auftragsnehmer das unternehmerische Risiko tragen. Und ich gehe auch davon aus, wenn ein Festpreisvertrag unterschrieben wird, der GU sich spätestens am nächsten Tag die Preise und die Materialien zusichert.