Zunächst einmal solltest Du Dich hier mit dem Fragebogen (angepinnt am Kopf der Grundriss-Rubrik) beschäftigen. Wenn Du die Idealkonstellation "Zwei Erwachsene mit gemeinsamem Schlafzimmer, Summe der Kinder und häuslichen Arbeitszimmer zwei, Bodenplattengrundstück ohne Sonderpupse im Bebauungsplan" erfüllst, sehe ich erst einmal keinen Hinderungsgrund gegen einen Katalogentwurf sprechen. Der Katalogentwurf (auch Typenhaus genannt, Gabrieles Lieblingsheinz sagt "Systemarchitektur") und das Bauunternehmen in dessen Schublade er liegt, gehören natürlich zusammen: ein Katalogentwurf von Meierbau realisiert mit Müllerbau wäre dort dann trotzdem eine Individualplanung. Ein Katalogentwurf ist nur dann geeignet, wenn man ihn a) original oder mit Verschiebung weniger nichttragender Wände verwendet oder b) ausschließlich in der Firstachse verlängert: Erweiterungen, die die Basis des Giebeldreiecks berühren, erzeugen konstruktiv ein anderes Haus (eine lineare Erhöhung durch Änderung des Kniestockes hat jedoch geringfügigere Auswirkungen - weniger als die der Geschosshöhe). Ein Kataloghaus ist eine untrennbare Kombination aus Hausentwurf UND Bau- und Leistungsbeschreibung des betreffenden GU !
Eine Individualplanung sollte man IMMER (im Sinne der perfekten bairischen Verneinung "niemals keine Ausnahme nicht" !) mit einem freien Architekten angehen. Ein architektengeplantes Haus wird genau dann teurer, wenn man es a) außer individuell im Bedarfssinne auch als Design-Unikat und/oder b) mit einem Künstler plant. Letztere erkennt man leider nicht garantiert aber doch recht zuverlässig daran, daß sie nur Leistungsphase 1 bis 4 anbieten: die können nicht gut kostenschätzen und bauleiten - dann taugen ihre Entwürfe auch nicht für eine bezahlbare und komplikationsarme Realisierung.
Zweitens mußt Du Dich "religiös" klar für einen Weg entscheiden: nämlich ob Dir sympathischer ist, Dich bei der Vergabe vom Ergebnis einer Ausschreibung leiten zu lassen, oder ob Du (eigenen oder von Kumpels übernommenen) Glaubenssätzen folgen willst (z.B. das Rohbaupaket en bloc und danach alle Gewerke einzeln zu vergeben). Bei Ausschreibungen und Vergaben bedenke, daß die Hebelwirkung etwa 2:1 beträgt, d.h. ein Laie auf diesem Weg etwa doppelt so viel Mehrausgabenpech wie Ersparnisglück zu erwarten hat (summieren mußt Du das nun bitte selbst).
Nachträge sind Positionen, die Du in Deiner Angebotsanfrage vergessen hast. Hier gleicht der Auftragnehmer Preissteigerungen aus und hier nimmt er auch am geeignetsten Rache für jegliche Preisdrückerei;
Mehrungen sind Positionen, die anderweitig dazukommen - bedenke auch, daß Deine eigenen Mengen- und Massenermittlungen nichts wert sind, wenn Du Dich verrechnet hast;
Regiearbeiten sind stundenweise abgerechnete Mehrarbeiten, wo ein Auftragnehmer vor der Ausführung seiner eigentlichen Arbeiten erst einmal die Plan-Ist-Kongruenz eines Vorgewerkes herstellen muß (z.B. Wegstemmen / Planspachteln was der Vorgänger verbockt hat).
Betreffend des Umfanges der Architektenbeauftragung empfehle ich Dir (mit der Suchphrase in Anführungszeichen) "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" zu gugeln, das ich Dir hier leider nicht verlinken darf. Die populäre Beauftragung von Leistungsphase 1 bis 4 ist ungeachtet der weiteren Strategie nicht zu empfehlen, ebensowenig Deine Idee von Leistungsphase 1 bis 3: wenn Du zu einem GU gehst (um individuell, aber mit dessen Zeichenknecht zu planen), wäre die Leistungsphase 3 schon vergeudetes Geld, denn der Zeichenknecht kann seine Genehmigungsplanung ebensogut auf Vorentwürfen der Leistungsphase 2 aufbauen (sein gewohntes Rohmaterial ist ja sogar das Sweethomegefrickel, das der Bauherrinnengatte stolz am Computer gebastelt hat). Die "Werkplanung" des Zeichenknechts hat nicht im entferntesten das Niveau einer Architekten-Detailplanung der Leistungsphase 5, sondern ist kaum mehr als ein Schalplan - in einer Zeichenknechtplanung sind Trockenbauwarzen so sicher wie das Amen in der Kirche !
Der Königsweg gemäß meiner Empfehlung ist, den Entwurf, die Detailplanung, die Ausschreibung und die Bauleitung in die Hand ein- und desselben Planers zu legen. Dabei ist auch die Teigruhe zwischen Modul A und Modul B von wichtiger Bedeutung, selbst wenn man (was der Regelfall sein sollte) nach dem Modul A schon sicher ist, den weiteren Weg mit demselben Planer gehen zu wollen. In "Von Bauleitern und ... Bauleitern" findest Du erläutert, was die Unterschiede in den Zielsetzungen Deines Architektbauleiters und/oder baubegleitenden Sachverständigen und des sich nur nominell gleich schimpfenden GU-Bauleiters sind. Verzichte daher nie auf Deinen "Anwalt mit dem Zollstock".
Du mußt zwar nicht gleich Reißaus nehmen, wenn sich Dein gefundener Bauunternehmer als Franchisepartner eines Big Names herausstellt, aber Du solltest vermeiden, gezielt auf Big Names zuzugehen. Deren Größe liegt in Marketing und Rechtsabteilung, die Baukompetenz liegt in der Maurerkelle an der Basis. Ähnliches gilt für die Ausschreibung: lasse den Profi die Gewerke als Einzellose ausschreiben und schließt dabei GU nicht aus, aber in einer Beschränkung auf nur GU als Auftragnehmer sehe ich keinen Sinn; diskutiere mit Deinem Planer, ob Ihr die Ausschreibung in zwei Teilen (Rohbau / Ausbau) durchführen wollt. Gegen eine Einbringung eigener Teilnehmervorschläge des Bauherrn sehe ich nichts einzuwenden.