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Mottenhausen
Wiedermal ein Paradebeispiel, für alle die denken durch Einzelvergabe ggü. einem GU am Ende auch nur einen Cent zu sparen.Natürlich gab es ein Angebot, das wurde aber im Vergleich zur Schlussrechnung für obige Leistungen um 10% überzogen. Wie muss ich diese also einschätzen?
Die max. zulässige Überschreitung Angebot --> Rechnung liegt je nach Fall, Begründung, Gericht bei 10-25%. Dein Rohbauer ist mit "nur" 10% also auf der sicheren Seite.
Aber das hilft dir jetzt alles nicht weiter: angenommen es kommt hier jemand und schreibt: "boah, das wäre locker auch mit 200Std. weniger gegangen." Was machst du mit der Info? Zum Rohbauer gehen und sagen "im Internet habe ich gelesen das geht auch mit 200Std. weniger, jetzt korrigieren Sie bitte mal Ihre Rechnung!"?