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Annika.95
Hallo zusammen,
wir haben ein Objekt mit großem Grundstück gekauft. Dieses wollen wir vermieten und im Garten selber bauen. Die Bebaubarkeit ist bereits geklärt.
Leider hat das Objekt zum Garten eine schmale Zufahrt (2,50m).
Wir haben bereits seit November Kontakt mit dem Verwalter des Nachbargrundstücks kontakt. Dieser hatte uns mitgeteilt, dass der Eigentümer einverstanden ist, dies aber notariell festhalten möchte, damit er bei einem eventuellen Bau auch unsere Auffahrt nutzen kann. Wir haben die Vereinbarung erstellen lassen, ihm zugesendet, die Kosten übernommen und leider keine Rückmeldung mehr bekommen. Wir haben uns jetzt nochmal an den Eigentümer selbst gewendet, doch auch hier leider keine Rückmeldung. Dieser wohnt leider in den USA, sonst hätten wir uns gerne persönlich mit ihm getroffen.
Unsere Fragen nun:
Wir haben das mündliche Einverständnis, dürfen wir damit das Grundstück für den Bau überqueren?
Gibt es eventuell eine Möglichkeit den Nachbarn zu "zwingen" der Überwegung zuzustimmen?
Und: Gibt es andere Möglichkeiten? Vielleicht das Material komplett mit einem Kran über das Bestandobjekt zu heben? Platz für einen Kran hätten wir im Vorgarten.
Wir freuen uns auf antworten!
Liebe Grüße
wir haben ein Objekt mit großem Grundstück gekauft. Dieses wollen wir vermieten und im Garten selber bauen. Die Bebaubarkeit ist bereits geklärt.
Leider hat das Objekt zum Garten eine schmale Zufahrt (2,50m).
Wir haben bereits seit November Kontakt mit dem Verwalter des Nachbargrundstücks kontakt. Dieser hatte uns mitgeteilt, dass der Eigentümer einverstanden ist, dies aber notariell festhalten möchte, damit er bei einem eventuellen Bau auch unsere Auffahrt nutzen kann. Wir haben die Vereinbarung erstellen lassen, ihm zugesendet, die Kosten übernommen und leider keine Rückmeldung mehr bekommen. Wir haben uns jetzt nochmal an den Eigentümer selbst gewendet, doch auch hier leider keine Rückmeldung. Dieser wohnt leider in den USA, sonst hätten wir uns gerne persönlich mit ihm getroffen.
Unsere Fragen nun:
Wir haben das mündliche Einverständnis, dürfen wir damit das Grundstück für den Bau überqueren?
Gibt es eventuell eine Möglichkeit den Nachbarn zu "zwingen" der Überwegung zuzustimmen?
Und: Gibt es andere Möglichkeiten? Vielleicht das Material komplett mit einem Kran über das Bestandobjekt zu heben? Platz für einen Kran hätten wir im Vorgarten.
Wir freuen uns auf antworten!
Liebe Grüße
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