Jochen104
Wir haben auch ein Grundstück ohne Gehweg. Aber folgendes steht in der Straßenreinigungssatzung unserer Gemeinde:
:(Beseitigung von Schnee und Eis
(1) Bei Schneefall sind die Gehwege in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee, soweit dies die Örtlichkeit zulässt, freizuhalten.
(2) Bei Tauwetter sind Schnee- und Eisreste von Gehwegen zu beseitigen. Der zusammengeschaufelte Schnee und das abgekratzte Eis sind, wenn sie nicht sofort weggeschafft werden, auf dem Gehweg entlang der Bordsteinkante aufzuhäufen; Zugänge zu den Fußgängerübergängen sind freizuhalten.
(3) Auf Straßen und Plätzen ohne Gehwege ist auf den Banketten oder längs der Häuser oder der Platzgrenze ein Streifen von 1 m Breite, soweit dies die Örtlichkeit zulässt, freizuhalten.