B
Blaustift
Guten Tag,
wir planen in unserem Haus einen Tunnelkaminofen nachzurüsten. Darüber hinaus muss noch ein Leichtbauschornstein nachgerüstet werden. Der Leichtbauschornstein soll allerdings nicht vom Fundament, sondern vom 1. OG aus neben einer Galerie errichtet werden. Der Kaminofen soll wiederum im EG eingebaut werden und das Ofenrohr im 1. OG an den Leichtbauschornstein angeschlossen werden. Grundsätzlich darf laut Verordnung das Ofenrohr kein Geschoss überbrücken. In diesem Fall gibt es jedoch die Besonderheit, dass der Ofen in einer Galerie errichtet werden soll.
Wir möchten den Schornstein gerne im 1. OG errichten, da wir uns somit einen Wanddurchbruch sparen und der Schornstein somit relativ firstnah errichtet werden kann, was ebenfalls in diesem Jahr als neue gesetzliche Anforderung eingeführt worden ist.
Wir hatten bereits einen befreundeten Ofenbauer und Schornsteinfeger bei uns zur Begehung der Örtlichkeit. Er ist jedoch als Schornsteinfeger in einem anderen Gebiet eingesetzt. Er sagte, dass der Anschluss des Ofenrohrs im 1.OG an den Schornstein durch eine Galerie eine Grauzone sei und je nach Gutmütigkeit des Schornsteinfegers entschieden werden könnte, ob dies genehmigt werden würde.
Wie ist eure Meinung dazu? Siehe dazu auch folgende Konzeptbilder:
wir planen in unserem Haus einen Tunnelkaminofen nachzurüsten. Darüber hinaus muss noch ein Leichtbauschornstein nachgerüstet werden. Der Leichtbauschornstein soll allerdings nicht vom Fundament, sondern vom 1. OG aus neben einer Galerie errichtet werden. Der Kaminofen soll wiederum im EG eingebaut werden und das Ofenrohr im 1. OG an den Leichtbauschornstein angeschlossen werden. Grundsätzlich darf laut Verordnung das Ofenrohr kein Geschoss überbrücken. In diesem Fall gibt es jedoch die Besonderheit, dass der Ofen in einer Galerie errichtet werden soll.
Wir möchten den Schornstein gerne im 1. OG errichten, da wir uns somit einen Wanddurchbruch sparen und der Schornstein somit relativ firstnah errichtet werden kann, was ebenfalls in diesem Jahr als neue gesetzliche Anforderung eingeführt worden ist.
Wir hatten bereits einen befreundeten Ofenbauer und Schornsteinfeger bei uns zur Begehung der Örtlichkeit. Er ist jedoch als Schornsteinfeger in einem anderen Gebiet eingesetzt. Er sagte, dass der Anschluss des Ofenrohrs im 1.OG an den Schornstein durch eine Galerie eine Grauzone sei und je nach Gutmütigkeit des Schornsteinfegers entschieden werden könnte, ob dies genehmigt werden würde.
Wie ist eure Meinung dazu? Siehe dazu auch folgende Konzeptbilder: