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user281
Guten Morgen,
mich würden folgende Fragen interessieren:
1. Läge bereits ein Bau-Mangel vor, wenn ein Generalunternehmer/Baufirma bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus ein Küchenfenster so verbaut, dass innen direkt unter dem Fensterrahmen, wo theoretisch eine Innenfensterbank oder eine Küchenarbeitsplatte verbaut werden könnte, unterschiedliche Höhen (3,5cm links und 4,5cm rechts) entstehen und wodurch eine Schieflage entsteht, d.h. ein Fensterbrett oder eine Arbeitsplatte könnte nur leicht schräg verbaut werden? Gemeint ist der Bereich vom Beginn des Fensterrahmens (Unterseite, innen) bis zum Wandabschluss der Innenwand/Brüstung - also der Bereich, wo beispielsweise die Küchenarbeitsplatte bis unter das Fenster verbaut werden könnte.
(ich habe eine Skizze beigefügt, es geht um den rot markierten Bereich, der sozusagen die "Ablagefläche" unterhalb eines Fensters darstellt, sozusagen die Innenfensterbank)
2. Was bedeutet die Angabe "Brüstungshöhe 1,00m", die bei Grundrissen neben Fenstern manchmal notiert wird? Also von wo (Fensterrahmenunterkante oder Beginn Fensterflügel?) bis wo (Fertigboden? Estrichboden?) wird hier gemessen (innen/außen?)?
3. Angenommen der Estrichboden wurde in dem Haus bereits verlegt. Beim Messen stellt der Bauherr nun fest, dass bereits jetzt (noch ohne Fliesen/Laminat) vom Estrichboden bis zur Raumdecke in allen Räumen 2,47m Raumhöhe vorliegen , jedoch im Grundriss für alle Räume eine "lichte Raumhöhe: 2,50m" angegeben wurde. Würde hier ein Mangel vorliegen?
Ich weiß, es sind spezielle Fragen. Ich konnte nur leider keine Antworten über eine Internetrecherche finden. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn hier jemand die Sachlage bewerten könnte, ggf. auch nur zu einem Teil der Fragen! Danke im Voraus
mich würden folgende Fragen interessieren:
1. Läge bereits ein Bau-Mangel vor, wenn ein Generalunternehmer/Baufirma bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus ein Küchenfenster so verbaut, dass innen direkt unter dem Fensterrahmen, wo theoretisch eine Innenfensterbank oder eine Küchenarbeitsplatte verbaut werden könnte, unterschiedliche Höhen (3,5cm links und 4,5cm rechts) entstehen und wodurch eine Schieflage entsteht, d.h. ein Fensterbrett oder eine Arbeitsplatte könnte nur leicht schräg verbaut werden? Gemeint ist der Bereich vom Beginn des Fensterrahmens (Unterseite, innen) bis zum Wandabschluss der Innenwand/Brüstung - also der Bereich, wo beispielsweise die Küchenarbeitsplatte bis unter das Fenster verbaut werden könnte.
(ich habe eine Skizze beigefügt, es geht um den rot markierten Bereich, der sozusagen die "Ablagefläche" unterhalb eines Fensters darstellt, sozusagen die Innenfensterbank)
2. Was bedeutet die Angabe "Brüstungshöhe 1,00m", die bei Grundrissen neben Fenstern manchmal notiert wird? Also von wo (Fensterrahmenunterkante oder Beginn Fensterflügel?) bis wo (Fertigboden? Estrichboden?) wird hier gemessen (innen/außen?)?
3. Angenommen der Estrichboden wurde in dem Haus bereits verlegt. Beim Messen stellt der Bauherr nun fest, dass bereits jetzt (noch ohne Fliesen/Laminat) vom Estrichboden bis zur Raumdecke in allen Räumen 2,47m Raumhöhe vorliegen , jedoch im Grundriss für alle Räume eine "lichte Raumhöhe: 2,50m" angegeben wurde. Würde hier ein Mangel vorliegen?
Ich weiß, es sind spezielle Fragen. Ich konnte nur leider keine Antworten über eine Internetrecherche finden. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn hier jemand die Sachlage bewerten könnte, ggf. auch nur zu einem Teil der Fragen! Danke im Voraus