Anmelden kannst du dein Bauvorhaben ganz bequem online bei der bgbau, das hab ich bereits gemacht. Aber die gesetzliche Unfallversicherung bei der bgbau gilt ja nur wenn die Arbeiten über reine Gefälligkeitsleistungen hinaus gehen...
Wie das mit deiner Nichte ist weiß ich nicht. Es gibt noch ein Merkblatt bei der BG Bau, ich such das mal.
Vielen Dank. Merkblatt habe ich mir zwischenzeitlich schon gezogen.
Ich denke, dass (evtl. abgesehen von meiner Nichte) dies schon über reine Gefälligkeitsleistungen raus geht. Meine Eltern wollen 3 Wochen zum Arbeiten kommen (ich hoffe, sie übernehmen sich nicht in ihren Alter), Schwester und Schwager nehmen extra Urlaub und werden die 4 Tage wohl auch durchschuften (er ist vom Bau und will unser Treppenhaus, Diele, Flur sowie die Bäder - soweit nicht gefliest - verputzen).
Bei meiner Nichte bin ich nicht auch sicher - einerseits könnte es als Gefälligkeitsleistung ausgelegt werden, andererseits könnte ich es mir nie verzeihen, wenn ihr etwas passiert und ich sie nicht abgesichert habe. Aber vielleicht passt sie ja auch nur auf unsere Kinder auf.
@Doc.Schnaggls
Danke für die Nummer - werde ich mal anrufen.