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Wenn das Grundstück gefunden worden ist und die bau- und planungsrechtlichen Randbedingungen bekannt sind (Bebauungsplan oder §34 Baugesetzbuch) kann der Architekt in Abstimmung mit Euch auf der Grundlage eines Raumprogramms und Eures Budgets einen Vorentwurf/Entwurf anfertigen und bis zur Bauantragsreife ausarbeiten. Im Vorentwurf sind i. d. R. 3 Varianten durch das vereinbarte Honorar abgedeckt und meistens auch ausreichend. Ich empfehle Euch, nicht zu sehr vorauszuplanen oder Euch bereits zu sehr festzulegen, da der Architekt zu anderen und vorteilhafteren Schlüssen kommen kann oder in Euren Vorüberlegungen rechtliche oder konstruktive Gegebenheiten nicht berücksichtigt worden sind. Für die Entwurfsarbeit wird der Architekt ja bezahlt. Ansonsten: siehe meinen 1. Beitrag.
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