Wir haben einiges gelesen was Grundstückservices angeht und wollen natürlich keinen Fehler machen der teuer werden könnte.
Na, der Grundstücks"service" IST doch bereits der Fehler, der teuer werden kann.
...das kann unmöglich sein, zumindest nicht in diesem Forum, ansonsten würdet ihr es sicher nicht in Erwägung ziehen...!
[...] Bitte. Bitte!!! Les´ hier unbedingt quer. Nein, nicht nur quer. Lese richtig und bewahre dich vor einem großen Bock!
Links dazu kann dir evtl. @11ant noch beifügen, wäre nett und hilfreich. Aber auch ohne: Suchfunktion nutzen!
Die Suchfunktion hier sollte schon allerlei Lesetipps auswerfen, wenn man "11ant Leerverkauf", Bauernfang, Grundstücksservice oder dergleichen eingibt; u.a.:
https://www.hausbau-forum.de/threads/verbraucherbauvertrag-ohne-Grundstück.36185/
Grundstücksservice habe ich auch schon anders kennen gelernt, hier haben wir vorab die Adresse erhalten, konnten anschauen und entscheiden und weitere Schritte gehen.
Das ist nach meiner Kenntnis ein sehr seltener Ausnahmefall, auch wenn es genau das ist, was mit dem Begriff
eigentlich gemeint sein sollte. Vorbildlich, Glückwunsch dazu !
Der klassische Ablauf ist eher der einer miesen Bauernfang-Masche:
0. ein realer Grundstückseigentümer stellt ein Verkaufsangebot eines Grundstückes ein - meist ein Einzelstück von privat.
1. ein Handelsvertreter eines Hausbauunternehmens kopiert dieses Angebot dreist (in Größe und Postleitzahl / Ort), addiert zum Preis des Grundstücksangebotes denjenigen eines Hausmodells aus seinem Portfolio und tut so, als habe er ein solches Grundstück derart bebaut anzubieten. Im besten Fall hat er zumindest Kontakt zum realen Verkäufer und diesem evtl. sogar angeboten, es mit zu vermarkten. Eher selten stimmt der Verkäufer dem Vorschlag zu.
2. regelmäßig unterläßt der Einsteller des (um das scheinbar konkrete Haus erweiterten) Klon-Inserates eine Reservierung des Grundstückes oder sonstige Sicherstellung, daß dieses anzubieten verfügbar bleibt.
3. einem Interessenten wird nun durch den Handelsvertreter ein Bauvertrag angedient, in dem das für das Inserat verwendete Hausmodell wesentlicher Gegenstand ist und die Verfügbarkeit des mißbrauchten Beispielgrundstückes angenommen oder gar vorgespiegelt wird.
Der Handelsvertreter ist gleichzeitig Provisionsvermittler des Bauunternehmens und Vorlieferant des Kunden betreffend des Grundstückes, für welches er garnicht lieferfähig ist !
4. wenn (zu erwarten !) der Fall eintritt, daß das mißbrauchte Beispielgrundstück anderweitig verkauft wird, bemüht sich der Handelsvertreter immerhin um die Suche nach einem gleichwertigen Ersatz (was strafrechtlich wohl auch sehr in seinem eigenen Interesse liegt).
Regelmäßig hat der Lockinserent weder vom mißbrauchten Grundstück noch von Ersatzgrundstücken geprüft, ob die Bebauung mit dem Beispielhaus dort überhaupt konkret zulässig ist (immerhin passen sie meist zumindest in der Rahmen der Geschossflächenzahl) !
5. Ob der Handelsvertreter mit Wissen oder gar auf Anstiftung des Hausbauunternehmens gehandelt hat, muß erst einmal bewiesen werden. Schlimmstenfalls kann das Hausbauunternehmen gar von einem "Eingehungsbetrug" des Kunden sprechen, der das Vorhandensein des benötigten Grundstückes vorgespiegelt habe. Mindestens schwebt jedoch das Schwert über dem Kunden, den Vertrag erfüllen oder eine Entschädigung leisten zu müssen. Ggf. droht ihm der saure Apfel, das benötigte Grundstück teurer als erwartet und an einem Nicht-Wunschort zu finden und nur mit einem Haus anderer Form bebauen zu können.
Nicht selten muß man effektiv die Entschädigungszahlung von vornherein als Lehrgeld abschreiben - ob Hausbauunternehmen und Handelsvertreter anschließend getrennte Wege gehen, bringt dem Kunden dieses Geld nicht zurück !
Best Case enthält der Vertrag die auflösende Bedingung des Zeitablaufes bei erfolglosem "Service". Das ist (nach meiner nichtjuristischen Privatmeinung) auch die strafrechtlich günstigste Lösung für alle Beteiligten einschließlich des Opfers ;-)