Schwundrisse - zulässige Breite

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Hausverkäufer0

Hausverkäufer0

Beton im Dachgeschoss? Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor!
Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Baufirma hast, dann frag doch einfach mal, welche Schwindrisse denn gemeint sind. Ich tippe mal auf die Fuge zwischen Trockenbaudecke und Außenmauerwerk. Die wird erst sehr spät stabil stehen und eventuell während dem Bau eingebrachte Acrylfugen werden wieder aufreißen. Das ist jedoch etwas völlig anderes als die Qualität / Rissklasse von einem WU Beton Keller!

Wenn das in der Leistungsbeschreibung zu ungenau definiert ist, würde ich empfehlen das einfach zu ändern und falls das dort nicht geht würde ich es als Zusatzvereinbarung in den Vertrag nehmen.
 
f-pNo

f-pNo

Hallo Hausverkäufer,

Du hast vollkommen Recht. Manchmal sitzt man davor und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Natürlich hat das DG eine Holzbalkendecke.
Die Decke vom Erdgeschoss wird "eine Stahlbetondecke gem. statischen Anforderungen als Systemdecke mit einer Ortbetonschicht".
Die Wände werden aus Ytong-Steinen gefertigt.

Unabhängig davon steht die Frage, welche Schwundrisse zulässig sind.

@Bauexperte
Gelten die von Dir geposteten Schwundrissmaße auch für andere Materialien bzw. sind z.B. Ytong-Steine ebenfalls anfällig für Schwundrisse.
Irgendwie komme ich mit diesem Thema nicht klar .
 
Hausverkäufer0

Hausverkäufer0

Schwindrisse können immer dann entstehen, wenn das Material sich aufgrund des Trocknungsfortschritts verändert (zusammenzieht). Das ist normal.
Wenn eine feuchte Putzoberfläche mit einer Trockenbauplatte verbunden wird, entsteht ein kleiner Spalt. Die Putzoberfläche trocknet jedoch noch weiter aus und verändert ihre Dimension. Der Spalt wird größer. Habe ich nun vorher etwas in diesen Spalt eingefügt, füllt das nun den Spalt nicht mehr vollflächig aus. Ein Schwindriss ist entstanden. Ob dieser Riss dann 2 oder 3 mm hat ist eigentlich Nebensache. Er muss einfach neu verschlossen werden. Frag mal im Bekanntenkreis, bei Leuten welche Stein auf Stein gebaut haben und bereits 1 Jahr im Haus wohnen.

Du wirst nur schwer eine Baufirma finden, die Dir eine Gewährleistung auf diesen Spalt / Fuge gibt, da sie immer aufgehen wird. Alle Versprechen, dass das nicht passieren wird und all die lupenreinen Konstruktionen die das verhindern sollen sind nichts wert. Bei mir haben schon viele Trockenbauer geschworen, dass sie das immer so bauen, dass die Fuge nicht aufgeht. Es hat noch keiner geschafft. Am einfachsten ist ein Kellenschnitt im Putz zum offenhalten der Fuge. Diese sollte dann sehr spät (Malerarbeiten) mit Acryl verschlossen werden. Die später wieder aufgegangene Fuge kann dann einfach dauerhaft mit Acryl verschlossen werden.
Bitte beachte auch die Fugenanschlüsse der Bodenbeläge. Auch der Estrich wird sich beim Austrocknen verändern und die Sockel müssen später noch einmal überarbeitet werden. Du Kannst natürlich gegen ein entsprechendes Entgelt vereinbaren, dass die Baufirma nach einem definierten Zeitraum noch einmal alle Fugen zu macht und Sockel verändert. Gewährleistung wird es darauf bestimmt trotzdem nicht geben. Du sparst Dir dann jedoch das Selbermachen.

Für Schwindrisse im Putz oder Mauerwerk gibt es auch zulässige Breiten. Wenn Du das alles mit dem Baupartner diskutieren möchtest und versuchen möchtest deshalb die Verträge zu ändern, wird das ganz kompliziert und Dein Baupartner wird sehr argwöhnisch werden. Die Konsequenz kann sein, das er sich gegen den Auftrag entscheidet, da er seine Zeit bestimmt nicht mit "Endlosen Debatten über eventuell auftretende Risse und deren zulässige Breite" verbringen möchte.
Am besten Du verlangst von deinem Baupartner, das er Dein Haus nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils gültigen DIN Normen baut. Im Schadenfall ist dann klar definiert was ein Mangel ist und was nicht. Darauf kann man sich verlassen und im Notfall auch streiten. Weiterhin sollte der Dachstuhl aus Konstruktionsvollholz (KVH) und die Lattung der Gipskartondecke aus Aluprofilen sein. (Sollte eigentlich in jedem Vertrag stehen)
 
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Hausverkäufer0

Hausverkäufer0

Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass Risse im Porenbetonstein nicht sein dürfen! Dieses Material ist Rissfrei zu verarbeiten. Ansonsten gibts großen Stress mit der Statik!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Natürlich hat das DG eine Holzbalkendecke.
Die Decke vom Erdgeschoss wird "eine Stahlbetondecke gem. statischen Anforderungen als Systemdecke mit einer Ortbetonschicht". Die Wände werden aus Ytong-Steinen gefertigt.
Also doch kein "moderner" Bau im Sinne der Brüsseler Planer; hatte mich auch schon gewundert. Es gibt schon lange Einfamilienhaus, welche vollständig aus Beton bestehen; dem zufolge auch im DG. Diese kommen auch nicht notwendigerweise als "Quietschehaus" daher

Gelten die von Dir geposteten Schwundrissmaße auch für andere Materialien bzw. sind z.B. Ytong-Steine ebenfalls anfällig für Schwundrisse.
Wenn bei der Nutzung von Porenbeton, Poroton oder auch KS erhebliche Risse auftreten, wurden bereits Fehler bei der Gründung des BV gemacht. Es können lastabhängige wie lastunabhängige Ursachen vorliegen; dies Alles zu erklären würde Dich nicht weiterbringen, da es nur sehr formellastig zu beschreiben ist. Suche mal im web unter xxx.DIN-Bauportal.de/Index.php?mid=121; hier findet sich eine - wie ich finde - laienverständliche Erklärung, wie Risse im Mauerwerk entstehen und weshalb.

Irgendwie komme ich mit diesem Thema nicht klar .
Man merkt Deiner Frage an, daß Du zu viel mit dem Menschen vom Bauherren-Schutzbund sprichst. Im Ergebnis geschieht genau das, weshalb ich deren Angebote nicht sonderlich schätze. Du als Bauherr bist mehr verunsichert, als aufgeklärt und dafür zahlst Du auch noch.

**Die Ursachen, die zur Bildung von Rissen in Decken und Wänden führen, sind sehr komplex. Oft sind Risse in gebräuchlichen Baustoffen nicht völlig vermeidbar. Deshalb lässt die Tatsache eines sichtbaren Risses in einem Bauteil grundsätzlich noch nicht den Schluss zu, dass ein Mangel vorliegt oder ein Schaden entstanden ist. Grundsätzlich ist eine völlig rissfreie Oberfläche nicht bzw. nur bedingt herstellbar. Dies gilt insbesondere für mineralische Außenputze. Die Putznorm (DIN 18550-2) führt daher aus, dass „vereinzelte Haarrisse“ (Definition: Rissweite < 0,2 mm) nicht zu bemängeln sind, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen. Entscheidendes Kriterium zur Frage, ob Risse im Putz hinnehmbar sind, ist also nicht das bloße Vorhandensein von Rissen, sondern vielmehr die Folgen der Risse für die geforderten optischen und technischen Funktionen des Putzes.

**Quelle: Gänssmantel, öffentlich vereidigter & bestellter SV

Wie der User "Hausverkäufer" richtig geschrieben hat, wird Dein BU sich kaum auf eine Verifizierung im Vertrag einlassen. Ist auch nicht erforderlich, solange folgender Satz in der BB oder als Zusatz zum Vertrag festgehalten ist: "der Auftragnehmer verpflichtet sich, das BV nach den aktuell gültigen Regeln der Technik auszuführen." Das schützt Dein BV immer noch nicht vor Rissen - geht auch nicht - aber es verpflichtet Deinen BU, bei Rissen >0,2 mm zur Nachbesserung.

Grundsätzlich hatten frühere BU Recht, wenn sie sagten, daß ein Neubau seine Zeit braucht, ein Rohbau ruhig mal eine Weile stehen sollte, bevor mit den Innengewerken begonnen wird. In unserer heutigen Zeit und dem Anspruch vieler Bauherren, möglichst "gestern" nach Vertragsunterzeichnung im Haus zu sein, hat die Plansteine auf den Plan gerufen und damit andere Reaktionen => das Material möchte der Belastung stets durch Bewegung ausweichen. Ist diese Bewegung nicht möglich (wie auch?) entsteht eine Behinderung und die äußeren Kräfte (Belastung) bauen im Material Spannungen auf. Hierdurch entstehen Risse, welche - wie die DIN besagt - in engen Toleranzen erlaubt sind, da nicht zu verhindern.


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Hausverkäufer0

Hausverkäufer0

Hallo Bauexperte.

wo ist eigentlich der Link zum PDF von Gänssmantel hin? Darf man in diesem Forum keine Links einfügen?

Grüße aus Berlin
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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