Hallo,
Natürlich hat das DG eine Holzbalkendecke.
Die Decke vom Erdgeschoss wird "eine Stahlbetondecke gem. statischen Anforderungen als Systemdecke mit einer Ortbetonschicht". Die Wände werden aus Ytong-Steinen gefertigt.
Also doch kein "moderner" Bau im Sinne der Brüsseler Planer; hatte mich auch schon gewundert. Es gibt schon lange Einfamilienhaus, welche vollständig aus Beton bestehen; dem zufolge auch im DG. Diese kommen auch nicht notwendigerweise als "Quietschehaus" daher
Gelten die von Dir geposteten Schwundrissmaße auch für andere Materialien bzw. sind z.B. Ytong-Steine ebenfalls anfällig für Schwundrisse.
Wenn bei der Nutzung von Porenbeton, Poroton oder auch KS erhebliche Risse auftreten, wurden bereits Fehler bei der Gründung des BV gemacht. Es können last
abhängige wie last
unabhängige Ursachen vorliegen; dies Alles zu erklären würde Dich nicht weiterbringen, da es nur sehr formellastig zu beschreiben ist. Suche mal im web unter xxx.DIN-Bauportal.de/Index.php?mid=121; hier findet sich eine - wie ich finde - laienverständliche Erklärung, wie Risse im Mauerwerk entstehen und weshalb.
Irgendwie komme ich mit diesem Thema nicht klar .
Man merkt Deiner Frage an, daß Du zu viel mit dem Menschen vom Bauherren-Schutzbund sprichst. Im Ergebnis geschieht genau das, weshalb ich deren Angebote nicht sonderlich schätze. Du als Bauherr bist mehr verunsichert, als aufgeklärt und dafür zahlst Du auch noch.
**Die Ursachen, die zur Bildung von Rissen in Decken und Wänden führen, sind sehr komplex. Oft sind Risse in gebräuchlichen Baustoffen nicht völlig vermeidbar. Deshalb lässt die Tatsache eines sichtbaren Risses in einem Bauteil grundsätzlich noch nicht den Schluss zu, dass ein Mangel vorliegt oder ein Schaden entstanden ist. Grundsätzlich ist eine völlig rissfreie Oberfläche nicht bzw. nur bedingt herstellbar. Dies gilt insbesondere für mineralische Außenputze. Die Putznorm (DIN 18550-2) führt daher aus, dass „vereinzelte Haarrisse“ (Definition: Rissweite < 0,2 mm) nicht zu bemängeln sind, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen. Entscheidendes Kriterium zur Frage, ob Risse im Putz hinnehmbar sind, ist also nicht das bloße Vorhandensein von Rissen, sondern vielmehr die Folgen der Risse für die geforderten optischen und technischen Funktionen des Putzes.
**Quelle: Gänssmantel, öffentlich vereidigter & bestellter SV
Wie der User "Hausverkäufer" richtig geschrieben hat, wird Dein BU sich kaum auf eine Verifizierung im Vertrag einlassen. Ist auch nicht erforderlich, solange folgender Satz in der BB oder als Zusatz zum Vertrag festgehalten ist: "der Auftragnehmer verpflichtet sich, das BV nach den aktuell gültigen Regeln der Technik auszuführen." Das schützt Dein BV immer noch nicht vor Rissen - geht auch nicht - aber es verpflichtet Deinen BU, bei Rissen >0,2 mm zur Nachbesserung.
Grundsätzlich hatten frühere BU Recht, wenn sie sagten, daß ein Neubau seine Zeit braucht, ein Rohbau ruhig mal eine Weile stehen sollte, bevor mit den Innengewerken begonnen wird. In unserer heutigen Zeit und dem Anspruch vieler Bauherren, möglichst "gestern" nach Vertragsunterzeichnung im Haus zu sein, hat die Plansteine auf den Plan gerufen und damit andere Reaktionen => das Material möchte der Belastung stets durch Bewegung ausweichen. Ist diese Bewegung nicht möglich (wie auch?) entsteht eine Behinderung und die äußeren Kräfte (Belastung) bauen im Material Spannungen auf. Hierdurch entstehen Risse, welche - wie die DIN besagt - in engen Toleranzen erlaubt sind, da nicht zu verhindern.
Liebe Grüsse, Bauexperte