A
Anne1983
Hallo,
und zwar gehts darum, dass wir gerade mit den Außenanlagen beginnen und nun vor dem Thema Sichtschutz stehen. Unser Nachbar hat eine Mauer gezogen die 2m hoch ist und nun überlegen wir ob wir die nicht genauso machen auf der gegenüberliegenden Seite - zur Straße. Nun ist es jedoch so, dass unser Sichtschutz nur 1,20m hoch sein darf, was totaler Schwachsinn ist. Da kann ich auch alles offen lassen. Was allerdings gemacht werden darf, 1m von der Straße Richtung Grundstück verrücken und dann bis zu 2m hoch bauen.
Kann mir jemand den Sinn erklären? Warum soll ich 1m unseres Grundstücks „verschenken“???
Was kann denn passieren, wenn wir es drauf ankommen lassen und die 2m einfach anbringen?
und zwar gehts darum, dass wir gerade mit den Außenanlagen beginnen und nun vor dem Thema Sichtschutz stehen. Unser Nachbar hat eine Mauer gezogen die 2m hoch ist und nun überlegen wir ob wir die nicht genauso machen auf der gegenüberliegenden Seite - zur Straße. Nun ist es jedoch so, dass unser Sichtschutz nur 1,20m hoch sein darf, was totaler Schwachsinn ist. Da kann ich auch alles offen lassen. Was allerdings gemacht werden darf, 1m von der Straße Richtung Grundstück verrücken und dann bis zu 2m hoch bauen.
Kann mir jemand den Sinn erklären? Warum soll ich 1m unseres Grundstücks „verschenken“???
Was kann denn passieren, wenn wir es drauf ankommen lassen und die 2m einfach anbringen?